Kanzlei Verbracken & Partner

Insolvenzrecht: Wir zeigen Ihnen, welche Wege Ihnen offenstehen.

Schulden wachsen, Gläubiger drängen und Sie wissen nicht, welche Entscheidung jetzt richtig ist? Wir bringen mit Ihnen Klarheit in Ihre Situation. Ob Privatinsolvenz, Unternehmensinsolvenz oder persönliche Geschäftsführerhaftung: Wir betrachten Ihre Verpflichtungen im Zusammenhang und zeigen Ihnen die nächsten Schritte.

Sie müssen das Insolvenzrecht nicht selbst durchdringen. Wir begleiten Sie persönlich, strukturieren Ihre Unterlagen und koordinieren die Prüfung mit den zuständigen Rechtsanwälten und steuerlichen Fachleuten. Gemeinsam klären wir, ob eine außergerichtliche Lösung, eine Sanierung oder ein Insolvenzverfahren zu Ihrer tatsächlichen Situation passt.

Ihre Situation entscheidet über den passenden Weg

Sie sind privat überschuldet, selbstständig tätig oder führen eine Gesellschaft? Wir beginnen bei Ihren konkreten Verpflichtungen. Welche Schulden gehören zu Ihnen, welche zum Unternehmen und wo droht eine persönliche Haftung?

In unserer Insolvenzberatung ordnen wir Gläubiger, Einkommen, Vermögen und laufende Verfahren. Sie erhalten eine verständliche Ausgangsbasis für die Entscheidungen, die jetzt anstehen.

Vor einer Insolvenz: Ihre Handlungsmöglichkeiten nutzen

Eine Insolvenz ist nicht in jeder Situation der erste Schritt. Wir prüfen mit Ihnen, welche Alternativen tragfähig sein können. Dazu gehören Vereinbarungen mit Gläubigern und bei Unternehmen geeignete Wege der Restrukturierung.

Ob ein Vergleich, StaRUG oder eine Sanierung infrage kommt, hängt von Ihrer wirtschaftlichen Lage und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Wir koordinieren die fachliche Prüfung. Bereits bestehende Insolvenzantragspflichten dürfen dadurch nicht verzögert werden.

Wenn ein Verfahren nötig wird: vorbereitet entscheiden

Für Ihre Privatinsolvenz oder Unternehmensinsolvenz brauchen Sie einen Plan, der über den Antrag hinausgeht. Wir behalten persönliche Schulden, Unternehmenswerte und Ihre weitere wirtschaftliche Perspektive gemeinsam im Blick.

Wir koordinieren die Vorbereitung mit den zuständigen Fachleuten und klären mit Ihnen Verfahrensweg, Unterlagen und Zuständigkeiten. Bei Unternehmen werden auch Insolvenzplan und Eigenverwaltung geprüft, soweit diese zur Situation passen und die Voraussetzungen vorliegen.

Persönliche Haftung: Ihr Unternehmen und Sie sind zwei Ebenen

Eine Gesellschaft in der Krise bedeutet nicht automatisch, dass Sie privat für jede Forderung haften. Umgekehrt können Bürgschaften, Steuerschulden oder Geschäftsführerhaftung Ihre persönliche Situation erheblich beeinflussen. Wir lassen die Grundlagen jeder Forderung gesondert prüfen.

Mit den beteiligten Rechtsanwälten stimmen wir die rechtliche Prüfung ab; mit Ihnen planen wir den Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen. So werden Unternehmenskrise und persönliche Entschuldung nicht isoliert betrachtet.

EU-Insolvenz: internationale Möglichkeiten sorgfältig prüfen

Wenn persönliche Schulden bleiben, kann auch eine EU-Insolvenz eine Prüfung wert sein. Wir betrachten internationale Möglichkeiten anhand Ihrer tatsächlichen Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse. Ein bloßer Adresswechsel schafft keine tragfähige Lösung.

Entscheidend sind unter anderem COMI, internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht. Gemeinsam mit den Fachleuten vor Ort klären wir, welche Forderungen erfasst werden können und welche Ausnahmen bestehen. Sie erhalten eine individuelle Einschätzung statt eines pauschalen Entschuldungsversprechens.

Ihr nächster Schritt: ein persönliches Erstgespräch

Buchen Sie Ihre kostenlose Erstberatung. Schildern Sie uns Ihre Situation und nennen Sie laufende Fristen. Hilfreich sind eine Gläubigerübersicht sowie aktuelle Forderungen, Bescheide und Angaben zu Einkommen und Vermögen.

Wir besprechen, wo Sie stehen und welche Fragen als Nächstes fachlich geprüft werden sollten. Die rechtliche Beratung und Vertretung übernehmen die jeweils zuständigen qualifizierten Rechtsanwälte; wir koordinieren Ihre persönliche Begleitung und die wirtschaftliche Vorbereitung. Laufende Fristen gelten unabhängig vom Gesprächstermin.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Quellenstand: 31. Oktober 2026

Lassen Sie uns Ihren nächsten Schritt gemeinsam planen.

Sie schildern uns Ihre Situation. Wir hören zu, ordnen die offenen Fragen und besprechen, wie wir Sie persönlich begleiten können. Buchen Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung.

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