Kanzlei Verbracken & Partner

Steuerforderungen & Steuerstrafrecht

Steuerart, Entstehungszeitpunkt und persönlicher Rechtsgrund bestimmen die Ausgangslage. Eine sorgfältige Aufstellung schafft Klarheit über Ihre Optionen.

Symbolbild

Steuerbescheid, Haftungsbescheid oder Schätzung?

Eine eigene Steuerschuld unterscheidet sich von der Haftung für Steuern einer Gesellschaft. Auch geschätzte Besteuerungsgrundlagen müssen überprüft und gegebenenfalls durch vollständige Erklärungen aufgearbeitet werden. Bescheide, Rechtsbehelfsfristen und Vollstreckungsmaßnahmen gehören deshalb in eine gemeinsame Übersicht.

Altverbindlichkeiten und neue Steuern

Eine Insolvenz befreit nicht pauschal von künftigen steuerlichen Pflichten. Vor und nach Eröffnung begründete Forderungen, Erstattungen und Sicherheiten müssen getrennt eingeordnet werden. Bei einer rechtskräftigen Steuerstrafverurteilung kann die deutsche Ausnahme des § 302 InsO relevant sein.

Internationale Fälle

Bei mehreren Steuerstaaten erfassen wir Behörden, Steuerzeiträume, Währungen und Rechtsgrundlagen. Der Wechsel des Lebensmittelpunkts beseitigt weder automatisch alte Forderungen noch alle steuerlichen Verbindungen zum Herkunftsland. Insolvenzrechtliche Wirkung und steuerliche Pflichten werden mit den jeweiligen Fachleuten abgestimmt.

§ 370 AO und die Restschuldbefreiung

Steuerschulden allein bedeuten keine Steuerhinterziehung. § 370 AO betrifft insbesondere falsche oder unvollständige Angaben sowie pflichtwidrig unterlassene Informationen, durch die Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Bei einer damit zusammenhängenden rechtskräftigen Verurteilung nach §§ 370, 373 oder 374 AO kann § 302 Nr. 1 InsO die Steuerforderung von der deutschen Restschuldbefreiung ausnehmen; der besondere Rechtsgrund muss angemeldet werden. Steuerforderung, Geldstrafe und persönliche Haftung sind unterschiedliche Positionen.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Quellenstand: 14. September 2026

Ihre Situation verdient einen klaren nächsten Schritt.

Wir betrachten Ihre Ausgangslage persönlich und ziehen für rechtliche und steuerliche Fachfragen die passenden Fachleute hinzu.

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