Deutschland
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Kanzlei Verbracken & Partner
Ihr Unternehmen steht unter Druck und Sie fragen sich, wie es weitergehen soll? Wir sind an Ihrer Seite. Gemeinsam mit den zuständigen Rechtsanwälten und Steuerberatern prüfen wir, wie sich Ihr Unternehmen stabilisieren lässt, welche Sanierungsmöglichkeiten bestehen und wie Sie persönliche Haftungsrisiken begrenzen können.
Von den ersten dringenden Maßnahmen bis zur Umsetzung Ihrer Strategie behalten wir das Ganze im Blick: Ihr Unternehmen, Ihre persönliche Verantwortung und Ihre wirtschaftliche Zukunft.

UNTERNEHMEN UND PERSÖNLICHE ZUKUNFT
Wir prüfen, wie sich Ihr Unternehmen erhalten lässt, und begleiten Sie bei der Umsetzung. Ihre persönliche Haftung und einen möglichen Neustart behalten wir von Anfang an im Blick.
Liquidität · Fristen · Fortführung · persönliche Haftung
UNTERNEHMEN RETTEN
Gläubigervergleich und StaRUG prüfen - soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.
UNTERNEHMEN RETTEN
Regelinsolvenz, Insolvenzplan oder Eigenverwaltung passend zur Situation prüfen.
PERSÖNLICHE RISIKEN PRÜFEN
Bürgschaften, Steuern und deliktische Forderungen individuell einordnen.
Optionen frühzeitig prüfen. Eine bestehende Insolvenzantragspflicht bleibt zu beachten.
EU-Insolvenz bei persönlichen Schulden prüfen. COMI, Forderungen und Ausnahmen entscheiden.
Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihren tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ab. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und planen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Fällige Rechnungen, Gläubigerdruck und die Sorge um Ihre Mitarbeiter: In einer Unternehmenskrise müssen Sie viele Entscheidungen gleichzeitig treffen. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Wir nehmen Ihre Situation auf, ordnen die dringendsten Fragen und planen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Gemeinsam mit den zuständigen Rechtsanwälten und Steuerberatern prüfen wir Liquidität, Verbindlichkeiten und die Chancen zur Fortführung. So erfahren Sie, welche Maßnahmen jetzt wichtig sind, welche Fristen Sie einhalten müssen und welche Möglichkeiten Sie für Ihr Unternehmen noch haben. Unser erstes Ziel ist, eine tragfähige Rettung Ihres Unternehmens zu ermöglichen.
Wenn Sie früh handeln, können sich Wege eröffnen, Ihre Schulden zu ordnen und Ihr Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu stabilisieren. Wir prüfen mit den zuständigen Fachleuten, ob ein Gläubigervergleich oder eine Restrukturierung über das StaRUG zu Ihrer Situation passt. Dabei geht es um mehr als einen Zahlungsaufschub: Sie brauchen eine Lösung, mit der Ihr Unternehmen wirtschaftlich weiterarbeiten kann.
Wir bringen Ihre wirtschaftlichen Ziele und die rechtlichen Voraussetzungen zusammen und begleiten die Abstimmung der nächsten Schritte. Entscheidend sind ein tragfähiges Konzept, die passende Finanzierung und die erfassten Forderungen. Lassen Sie uns frühzeitig prüfen, welche Sanierungschancen Sie nutzen können.
Ihre private Schuldenlage behalten wir dabei gesondert im Blick. Das StaRUG dient der Unternehmensrestrukturierung; eine persönliche Entschuldung verlangt eine eigene Strategie. Besteht bereits eine Insolvenzantragspflicht, muss rechtzeitig gehandelt werden.
Eine Firmeninsolvenz ist für Sie ein tiefer Einschnitt. Doch auch wenn eine außergerichtliche Rettung nicht mehr möglich ist, müssen Sie die nächsten Entscheidungen nicht ohne Orientierung treffen. Wir begleiten Sie durch die Unternehmenskrise und entwickeln mit den zuständigen Spezialisten einen klaren Fahrplan.
Im Rahmen einer Regelinsolvenz wird geprüft, ob eine Fortführung, ein Insolvenzplan oder die Übertragung tragfähiger Unternehmensteile möglich ist. Wenn eine geordnete Abwicklung erforderlich wird, beziehen wir auch deren Folgen für Sie persönlich in die Planung ein. Sie haben einen Ansprechpartner, der die wirtschaftlichen Zusammenhänge im Blick behält und die Beteiligten mit Ihnen abstimmt.
Sie möchten Ihr Unternehmen durch die Krise führen und möglichst weiter Verantwortung übernehmen? Eine Insolvenz in Eigenverwaltung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein passender Sanierungsweg sein. Wir prüfen mit den zuständigen Fachleuten, ob Ihr Unternehmen dafür geeignet ist und welche Vorbereitung Sie brauchen.
Bei gerichtlich angeordneter Eigenverwaltung bleibt die Verwaltung der Insolvenzmasse beim Schuldner, unter Aufsicht eines Sachwalters. Wir begleiten Sie bei der wirtschaftlichen Planung und der Koordination mit den beteiligten Spezialisten. Damit aus vielen offenen Fragen ein geordneter nächster Schritt wird. Finanzierung, Verfahrensvoraussetzungen und Gläubigerinteressen werden dabei von Beginn an berücksichtigt.
Ob GmbH-Insolvenz, UG-Insolvenz, KG-Insolvenz oder AG-Insolvenz: Hinter dem Unternehmen stehen Menschen, deren wirtschaftliche Zukunft mitbetroffen sein kann. Wir betrachten deshalb von Anfang an beide Ebenen: Was lässt sich für Ihre Gesellschaft erreichen, und welche Folgen drohen Ihnen als Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter oder Bürge?
Gemeinsam mit den zuständigen Fachleuten prüfen wir persönliche Bürgschaften, Steuerhaftung, Schadensersatzforderungen und mögliche Geschäftsführerhaftung oder Durchgriffshaftung. Bei einer KG berücksichtigen wir auch Ihre Stellung als Komplementär oder Kommanditist. So entwickeln wir eine Strategie, die zu Ihrer Rolle und Ihrer tatsächlichen Verantwortung passt.
Wenn zusätzlich Vorwürfe wegen Insolvenzverschleppung, Bankrottstraftaten oder Steuerhinterziehung im Raum stehen, braucht es eine abgestimmte Vorgehensweise. Wir bringen Ihre wirtschaftliche Situation mit der Arbeit der zuständigen Rechtsanwälte und Steuerberater zusammen. Die strafrechtliche Verteidigung übernehmen entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte.
Gemeinsam werden Fristen, Unterlagen, Zahlungsströme und mögliche persönliche Ansprüche aufgearbeitet. Antragspflichten und die Regeln für Zahlungen nach Insolvenzreife werden dabei frühzeitig geprüft. So bleiben wirtschaftliche Entschuldung und rechtliche Verteidigung aufeinander abgestimmt. Eine Entschuldung ersetzt keine strafrechtliche Verteidigung.
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht mehr zu retten ist, muss Ihre persönliche wirtschaftliche Zukunft nicht verloren sein. Bleiben Bürgschaften, Haftungsforderungen oder andere private Verbindlichkeiten, entwickeln wir mit Ihnen eine eigene Strategie zur persönlichen Entschuldung.
Wir vergleichen die für Sie passenden Möglichkeiten: einen Gläubigervergleich, eine deutsche persönliche Insolvenz oder ein geeignetes Verfahren im EU-Ausland. Gerade bei hohen persönlichen Schulden kann eine EU-Insolvenz neue Perspektiven eröffnen. In Irland ist die Entlassung aus dem Bankruptcy regulär nach einem Jahr möglich; Vorbereitung, mögliche Einkommenszahlungen und Vermögensabwicklung können länger dauern.
Wir prüfen gemeinsam mit den zuständigen Fachleuten Ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt (COMI), die internationale Zuständigkeit und jede relevante Forderung - einschließlich Steuerschulden und deliktischer Ansprüche. Welche Schulden erfasst werden und welche Ausnahmen gelten, hängt vom anwendbaren Recht ab. Sie erhalten einen auf Ihre Situation abgestimmten Fahrplan für den wirtschaftlichen Neustart.
Sie müssen noch nicht wissen, welcher Weg für Sie der richtige ist. Genau dafür sind wir da. In Ihrer kostenlosen Erstberatung sprechen wir über die Lage Ihres Unternehmens, Ihre persönliche Haftung und das, was Sie jetzt am meisten belastet.
Bringen Sie, soweit vorhanden, aktuelle Liquiditätszahlen, eine Gläubigerübersicht, Finanzierungsverträge, Bürgschaften und Forderungsschreiben mit. Wir ordnen die Ausgangslage und besprechen mit Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.
Warten Sie nicht, bis sich Ihre Handlungsmöglichkeiten weiter verengen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Bereits laufende Antrags- und Rechtsmittelfristen müssen unabhängig vom Beratungstermin eingehalten werden.
Rechtliche Grundlagen geprüft: 31. Oktober 2026
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir hören zu, ordnen die wichtigsten Fragen und zeigen Ihnen, wie wir Sie gemeinsam mit den passenden Fachleuten durch diese schwierige Zeit begleiten können.
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