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Handlungsbedarf erkannt?

Geschäftsführerhaftung.
Was Sie persönlich riskieren

Als Geschäftsführer einer GmbH haften Sie unter Umständen unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen, für Steuern, Sozialabgaben, Schadensersatz und mehr. Kanzlei Verbracken & Partner zeigt Ihnen rechtssichere Wege aus dieser Situation.

Wichtig zu wissen

Unbegrenzte Privathaftung bei Pflichtverletzung

3-Wochen-Frist für Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit

Strafrechtliche Konsequenzen bei Insolvenzverschleppung

Persönliche Haftung überdauert die Insolvenz der GmbH

EU-Insolvenz kann persönliche Schulden tilgen

Haftungsgrundlagen

Die 4 wichtigsten Haftungsrisiken

§ 43 GmbHGHoch

Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung

Geschäftsführer haften persönlich bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht, unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen.

§ 69 AOSehr hoch

Persönliche Steuerhaftung

Nicht abgeführte Lohnsteuern, Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer führen zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers.

§ 266a StGBStrafrechtlich

Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen

Werden Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt, drohen Strafverfolgung und zivilrechtliche Haftung.

§ 15a InsOStrafrechtlich

Insolvenzverschleppung

Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt (bei Zahlungsunfähigkeit taggenau 3 Wochen; bei bilanzieller Überschuldung 6 Wochen), drohen Schadensersatz und Strafverfolgung.

Lösungsansätze

Wege aus der persönlichen Haftung

EU-Insolvenz als persönlicher Neustart

Wenn persönliche Verbindlichkeiten aus Geschäftsführerhaftung die Schwelle der Zahlungsunfähigkeit überschreiten, ist ein EU-Insolvenzverfahren für die Privatperson oft der schnellste Weg zur Restschuldbefreiung.

Rechtzeitige Insolvenzantragsstellung

Der wichtigste Schritt ist, Zahlungsunfähigkeit frühzeitig zu erkennen und innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist (bei Zahlungsunfähigkeit) zu handeln. Kanzlei Verbracken & Partner berät Sie über den korrekten Zeitpunkt.

Strukturelle Trennung Privat/Firma

Durch kluge Unternehmensstruktur lässt sich persönliche Haftungsexposition von Anfang an minimieren. Wir beraten Sie präventiv.

Häufige Fragen

Kann ich als Geschäftsführer EU-Insolvenz beantragen?

Ja, wenn Sie persönlich durch Geschäftsführerhaftung, Bürgschaften oder Privatdarlehen über Ihre Verhältnisse verschuldet sind, können Sie als Privatperson ein EU-Insolvenzverfahren einleiten. Das Verfahren für die GmbH läuft separat.

Was ist die Insolvenzantragspflicht?

Gemäß § 15a InsO müssen Geschäftsführer taggenau 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen; bei bilanzieller Überschuldung beträgt die Frist 6 Wochen. Versäumnisse führen zu persönlicher Haftung und Strafverfolgung.

Werden Schulden aus Steuerhaftung im EU-Insolvenzverfahren erlassen?

Das hängt vom Verfahren und Land ab. In manchen EU-Ländern können auch Steuerschulden in die Restschuldbefreiung einbezogen werden. Wir prüfen das im persönlichen Gespräch für Ihren konkreten Fall.

Wie schnell muss ich handeln?

Bei Geschäftsführerhaftung gilt, je früher, desto besser. Die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO hat starre Fristen. Kontaktieren Sie uns sofort. Die kostenlose Erstberatung hilft Ihnen, Handlungsbedarf korrekt einzuschätzen.

Geschäftsführerhaftung

Haftungsbescheid erhalten? So handeln Sie jetzt richtig.

Als Geschäftsführer können Sie persönlich für Unternehmensschulden haften. Verstehen Sie Ihre Situation und den schnellsten, rechtssicheren Ausweg.

Problem

Der Haftungsbescheid trifft Sie persönlich

Als Geschäftsführer einer GmbH haften Sie unter bestimmten Umständen mit Ihrem Privatvermögen. Steuerbehörden, Sozialversicherungsträger oder Gläubiger können direkt auf Ihr Haus, Ihr Konto, Ihr Gehalt zugreifen.

Agitation

Ihr Lebenswerk steht auf dem Spiel

Ohne schnelles Handeln drohen: Kontopfändungen, Lohnpfändungen, der Verlust des Eigenheims. Die Schulden wachsen täglich durch Zinsen und Vollstreckungskosten. Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell das Privatvermögen folgt.

Solution

EU-Insolvenz als Ihr persönlicher Neustart in 6–12 Monaten

Über die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 können Sie persönliche Schulden, auch aus Geschäftsführerhaftung, durch ein Verfahren im EU-Ausland innerhalb von 6–12 Monaten bereinigen. Kanzlei Verbracken begleitet Sie diskret und rechtssicher durch jeden Schritt.

Warum EU-Insolvenz die Lösung ist

  • Persönliche Schulden aus Geschäftsführerhaftung einbeziehbar
  • Verfahren im EU-Ausland, kein deutsches Insolvenzregister
  • 6–12 Monate statt 3 Jahre Wohlverhaltensphase (mit Vorlauf 4–5 Jahre)
  • Familienheim ggf. schützbar durch frühzeitige Planung
  • Keine Unterbrechung laufender Tätigkeiten notwendig
  • EU-Recht verbrieft nach EuInsVO 2015/848, anerkannt in allen EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Dänemark)

Handeln Sie jetzt

Sofortige Ersteinschätzung, kostenlos

Kanzlei Verbracken & Partner analysiert Ihren Haftungsbescheid und zeigt Ihnen in einem persönlichen Gespräch den schnellsten, rechtssicheren Weg.

Kostenlos · Unverbindlich · Diskret · Antwort in 24h

Kostenlose Erstberatung

Persönliche Haftung als Geschäftsführer. Handeln Sie jetzt.

Kanzlei Verbracken & Partner analysiert Ihre persönliche Haftungssituation kostenlos und zeigt Ihnen alle rechtlichen Optionen, einschließlich EU-Insolvenz als schneller Ausweg.

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