Endlich wieder frei. Ihr rechtssicherer Neustart in der Sonne.
Während Sie in Deutschland 3 Jahre (mit Vorlauf und Nachlaufzeit 4–5 Jahre) an Ihre Vergangenheit gekettet sind, löschen wir Ihre Schulden in Spanien in Rekordzeit. Behalten Sie Ihr Eigenheim, schützen Sie Ihr Einkommen und starten Sie ein neues Leben – 100 % legal, diskret und ohne deutsche Bürokratie.
6–12 Monate
Verfahrensdauer
vs. 3 Jahre in Deutschland
Ley 25/2015
Rechtsgrundlage
Segunda Oportunidad
EU-weit
Anerkennung
EuInsVO 2015/848
Das erwartet Sie mit der Segunda Oportunidad
Ergebnis-Report
EU-Insolvenzverfahren · Spanien
Verfahrensdauer
6–12 Monate
statt 3 Jahre in DE
Eigenheim
Geschützt
Vivienda habitual
Restschuld
0,00 €
Vollständige Befreiung
Kosten
Pauschal
Transparent, keine Überraschungen
In Deutschland verlieren Sie mehr als nur Geld
4–5 Jahre Gesamtdauer
Die deutsche Privatinsolvenz dauert 3 Jahre, mit Vorlauf und Nachlauf real 4–5 Jahre. In dieser Zeit bleiben Pfändungen aktiv und der Schufa-Eintrag blockiert alles.
Eigenheim in Gefahr
In Deutschland kann Ihre Immobilie verwertet werden. In Spanien genießt die Vivienda habitual (Hauptwohnsitz) besonderen Schutz.
Öffentliche Stigmatisierung
Das deutsche Insolvenzregister ist öffentlich zugänglich. Arbeitgeber und Vermieter können Ihren Status prüfen. Ein digitaler Pranger.
Strenge Pfändung
In Deutschland gelten enge Pfändungsfreigrenzen. In Spanien sind die Freibeträge höher, und Sie behalten mehr von Ihrem Einkommen.
6–12 Monate
Verfahrensdauer
Statt 4–5 Jahre in Deutschland
Eigenheim sicher
Vivienda habitual
Schutz Ihres Hauptwohnsitzes
100 % diskret
Kein DE-Register
Niemand erfährt davon
4,9 / 5
Google-Bewertung
80
Google-Bewertungen
EU-konform
EuInsVO 2015/848
4 Standorte
Deutschland · Schweiz · Zypern · Irland
Die Vorteile – auf der Ebene, die zählt
Jede juristische Regel hat eine menschliche Konsequenz. Hier ist, was das Segunda-Oportunidad-Verfahren konkret für Ihr Leben bedeutet.
| Was wir tun | Was Sie davon haben | Ihr neues Leben |
|---|---|---|
Express-Entschuldung | Schuldenfrei in 6–12 Monaten. | Sie gewinnen wertvolle Lebenszeit zurück, die Sie sonst im Mangel verbracht hätten. Träume, Urlaube, Karriereschritte – endlich möglich. |
Immobilienschutz | Ihr Eigenheim bleibt oft unangetastet. | Absolute Sicherheit für Ihre Familie. Sie verlieren nicht das Dach über dem Kopf – das Zuhause bleibt Zuhause. |
Pfändungs-Stopp | Höhere Pfändungsfreibeträge als in Deutschland. | Finanzielle Würde. Sie arbeiten wieder für sich und Ihre Träume – nicht für die Banken. |
Privater Neustart | Keine Veröffentlichung in Deutschland. | Soziale Freiheit. Niemand in Ihrem deutschen Umfeld erfährt von Ihrer Vergangenheit. Sie entscheiden, was Sie weitersagen. |
Express-Entschuldung
Ihr neues Leben. Sie gewinnen wertvolle Lebenszeit zurück. Träume, Urlaube, Karriereschritte – endlich möglich.
Immobilienschutz
Ihr neues Leben. Absolute Sicherheit für Ihre Familie. Das Zuhause bleibt Zuhause.
Pfändungs-Stopp
Ihr neues Leben. Finanzielle Würde. Sie arbeiten wieder für sich – nicht für die Banken.
Privater Neustart
Ihr neues Leben. Niemand in Ihrem Umfeld erfährt davon. Sie entscheiden, was Sie weitersagen.
Der Weg zur Segunda Oportunidad
COMI-Verlagerung nach Spanien
Echte Verlagerung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen (COMI) nach Spanien erforderlich.
CAMP, Außergerichtliche Einigung
Das staatliche Vermittlungsverfahren (Acuerdo Extrajudicial de Pagos) versucht eine Einigung mit Gläubigern.
Gerichtliches Insolvenzverfahren
Bei Scheitern der Einigung wird das gerichtliche Verfahren (Concurso de acreedores) eingeleitet.
Benefit of the Exoneration (BEPI)
Das Gericht gewährt die vollständige Restschuldbefreiung, rechtsverbindlich für alle Gläubiger.
Deutscher Neustart
Mit der EU-anerkannten Entschuldung aus Spanien starten Sie in Deutschland finanziell neu durch.
Wann ist Spanien-Insolvenz geeignet?
WANN geeignet
- Schulden über 10.000 € (auch Unternehmer)
- Bereitschaft zur COMI-Verlagerung nach Spanien
- Wunsch nach echtem Segunda-Oportunidad-Verfahren mit staatlicher Mediation
- Auch bei Immobilienschulden und Unternehmensbezug
WANN NICHT geeignet
- Hauptschulden aus Straftaten
- Kein echter Lebensmittelpunkt in Spanien möglich
- Bei zeitkritischer Entschuldung bietet Irland das schnellste EU-Verfahren (1 Jahr)
- Laufende Strafverfahren
Passt Spanien-Insolvenz zu Ihnen?
Kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre Situation in 24 Stunden.
Rechtliche Grundlage
- Ley 25/2015 (Ley de la Segunda Oportunidad). Das spanische Gesetz der zweiten Chance, es ermöglicht vollständige Restschuldbefreiung für Privatpersonen und Unternehmer
- CAMP-Verfahren (Acuerdo Extrajudicial de Pagos). Staatlich geleitetes Mediationsverfahren vor der eigentlichen gerichtlichen Insolvenz
- EuInsVO 2015/848 (EU-Insolvenzverordnung). Sie sichert die vollständige Anerkennung der spanischen Restschuldbefreiung in allen EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Dänemark), einschließlich Deutschland
Quellen. Ley 25/2015 de mecanismo de segunda oportunidad · Verordnung (EU) 2015/848
Was müssen Sie beachten?
CAMP-Verfahren vor Gericht ist Pflicht
Bevor das gerichtliche Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, muss das außergerichtliche Mediationsverfahren (CAMP) durchlaufen werden. Kanzlei Verbracken begleitet Sie durch beide Stufen.
Echte Residenz in Spanien erforderlich
Der COMI (Centre of Main Interests) muss zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung nachweisbar in Spanien liegen. Ein bloßer Meldesitz reicht nicht. Echte Lebensführung in Spanien ist für die Begründung erforderlich. Nach Eröffnung des Verfahrens ist ein dauerhafter Aufenthalt in Spanien nicht mehr zwingend.
Alle Gläubiger vollständig anmelden
Sämtliche Verbindlichkeiten müssen im Verfahren angemeldet werden. Nicht angemeldete Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
3-Jahres-Wohlverhaltensperiode bei BEPI
Die vollständige Restschuldbefreiung (BEPI, Beneficio de Exoneración del Pasivo Insatisfecho) kann an eine 3-jährige Wohlverhaltensperiode geknüpft sein, in der keine neuen Schulden gemacht werden dürfen.
Spanien vs. Irland, was passt besser?
Irland bietet 1 Jahr, Spanien 6–12 Monate. Welches Verfahren optimal ist, hängt von Ihrer Situation ab. Wir prüfen das kostenlos.
Segunda Oportunidad. Ihr frischer Start in 6–12 Monaten.
Kanzlei Verbracken & Partner prüft kostenlos, ob das spanische Verfahren für Sie in Frage kommt.
In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht
