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Privatinsolvenz

Der Weg aus privaten Schulden, klar und rechtssicher

Privatinsolvenz ist kein Scheitern, es ist ein gesetzlich geschützter Neuanfang. Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Sie durch alle Phasen des Verfahrens.

Für wen?

Privatinsolvenz für Personen mit privaten Schulden

Die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) richtet sich an Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr bedienen können. Sie mündet nach erfolgreicher Durchführung in die Restschuldbefreiung, einem gesetzlich garantierten Neustart.

In Deutschland dauert das Verfahren standardmäßig 3 Jahre. Mit Vorlauf und Nachlaufzeit sogar 4–5 Jahre. Über den EU-Weg kann dies auf 6–12 Monate verkürzt werden. Kanzlei Verbracken & Partner prüft mit Ihnen, welcher Weg für Sie der Bessere ist.

Typische Schuldenarten bei Privatinsolvenz

Konsumkredite & Ratenkäufe
Kreditkartenschulden
Mietschulden
Unfallschadenersatz
Steuerschulden
Unterhaltsforderungen
Energieschulden
Sonstige private Verbindlichkeiten

3–5 Jahre

Deutschland

6–12 Monate

EU-Ausland (über uns)

Der Ablauf

Von der Erstberatung zur Schuldenfreiheit

Fünf klar definierte Schritte. Kein Papierchaos, keine Überraschungen. Wir führen Sie durch jeden einzelnen davon.

Schritt 130–60 Minuten
Kostenlos

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihre Situation in einem vertraulichen Erstgespräch. Kanzlei Verbracken & Partner analysiert Ihre Optionen und empfiehlt den optimalen Weg, kostenlos und unverbindlich.

Schritt 23–5 Werktage

Individuelle Strategieentwicklung

Auf Basis Ihrer Situation entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie: EU-Auslandsinsolvenz, Privatinsolvenz oder alternatives Schuldenmanagement.

Schritt 32–4 Wochen

Vollständige Verfahrensvorbereitung

Wir übernehmen die gesamte Dokumentenvorbereitung und -prüfung. Sie erhalten einen klaren Fahrplan mit allen notwendigen Schritten.

Schritt 4Verfahrensbeginn

Einleitung des Verfahrens

Das Verfahren wird rechtssicher eingeleitet. Beim EU-Verfahren unterstützen wir Sie bei allen Schritten im EU-Mitgliedstaat gemäß EuInsVO 2015/848.

Schritt 56–12 Monate (EU) | 3 Jahre (DE, mit Vorlauf 4–5 Jahre)

Restschuldbefreiung & Neustart

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die gerichtlich bestätigte Restschuldbefreiung. Ihr finanzieller Neustart, legal und nachhaltig.

Bereit für Schritt 1? Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Erstberatung

Privatinsolvenz muss kein jahrelanger Leidensweg sein.

Mit Herrn Verbracken prüfen Sie kostenlos alle Optionen, inklusive des EU-Wegs mit deutlich kürzerer Verfahrensdauer.

WhatsApp Beratung

In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht

100% kostenlos & unverbindlich
Rückmeldung in 24 Stunden
Direkter Kontakt zu Kanzlei Verbracken & Partner