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Privatinsolvenz

Der Weg aus privaten Schulden, klar und rechtssicher

Privatinsolvenz ist kein Scheitern, es ist ein gesetzlich geschützter Neuanfang. Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Sie durch alle Phasen des Verfahrens.

Kennen wir

Sie sind nicht allein, und es gibt einen Ausweg.

Über 1.200 Menschen in ähnlichen Situationen haben mit unserer Begleitung einen rechtssicheren Neustart gefunden. Der erste Schritt ist eine ehrliche Analyse Ihrer Situation, kostenlos und unverbindlich.

Mahnungen und Inkasso

Sie erhalten regelmäßig Post von Gläubigern und Inkassobüros, ohne absehbares Ende.

Konto und Gehalt gesperrt

Pfändungen machen finanzielle Eigenständigkeit nahezu unmöglich.

Jahre des Wartens

Das deutsche Insolvenzverfahren dauert 3 Jahre, mit Vorlauf und Nachlaufzeit sogar 4–5 Jahre.

Neue Chancen verbaut

Wohnung, Kredit, Neustart. Der Schufa-Eintrag steht allem im Weg.

Schulden wachsen weiter

Zinsen, Mahngebühren und Vollstreckungskosten erhöhen täglich den Schuldenberg.

Familiäre Belastung

Finanzielle Sorgen belasten Beziehungen und die eigene Gesundheit auf Dauer.

Die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 ändert alles.

In vielen EU-Ländern sind Sie nach 6–12 Monaten schuldenfrei, statt 3 Jahre in Deutschland (mit Vorlauf und Nachlaufzeit 4–5 Jahre). Legal, gerichtlich bestätigt und anerkannt. Wir prüfen kostenlos, ob dieser Weg für Sie in Frage kommt.

Wie EU-Insolvenz funktioniert
Für wen?

Privatinsolvenz für Personen mit privaten Schulden

Die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) richtet sich an Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr bedienen können. Sie mündet nach erfolgreicher Durchführung in die Restschuldbefreiung, einem gesetzlich garantierten Neustart.

In Deutschland dauert das Verfahren standardmäßig 3 Jahre. Mit Vorlauf und Nachlaufzeit sogar 4–5 Jahre. Über den EU-Weg kann dies auf 6–12 Monate verkürzt werden. Kanzlei Verbracken & Partner prüft mit Ihnen, welcher Weg für Sie der Bessere ist.

Typische Schuldenarten bei Privatinsolvenz

Konsumkredite & Ratenkäufe
Kreditkartenschulden
Mietschulden
Unfallschadenersatz
Steuerschulden
Unterhaltsforderungen
Energieschulden
Sonstige private Verbindlichkeiten

3–5 Jahre

Deutschland

6–12 Monate

EU-Ausland (über uns)

Der Ablauf

Von der Erstberatung zur Schuldenfreiheit

Fünf klar definierte Schritte. Kein Papierchaos, keine Überraschungen. Wir führen Sie durch jeden einzelnen davon.

Schritt 130–60 Minuten
Kostenlos

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihre Situation in einem vertraulichen Erstgespräch. Kanzlei Verbracken & Partner analysiert Ihre Optionen und empfiehlt den optimalen Weg, kostenlos und unverbindlich.

Schritt 23–5 Werktage

Individuelle Strategieentwicklung

Auf Basis Ihrer Situation entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie: EU-Auslandsinsolvenz, Privatinsolvenz oder alternatives Schuldenmanagement.

Schritt 32–4 Wochen

Vollständige Verfahrensvorbereitung

Wir übernehmen die gesamte Dokumentenvorbereitung und -prüfung. Sie erhalten einen klaren Fahrplan mit allen notwendigen Schritten.

Schritt 4Verfahrensbeginn

Einleitung des Verfahrens

Das Verfahren wird rechtssicher eingeleitet. Beim EU-Verfahren unterstützen wir Sie bei allen Schritten im EU-Mitgliedstaat gemäß EuInsVO 2015/848.

Schritt 56–12 Monate (EU) | 3 Jahre (DE, mit Vorlauf 4–5 Jahre)

Restschuldbefreiung & Neustart

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die gerichtlich bestätigte Restschuldbefreiung. Ihr finanzieller Neustart, legal und nachhaltig.

Bereit für Schritt 1? Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich.

Vergleich

Deutschland vs. EU-Ausland — ein direkter Vergleich

Beide Wege führen zur Restschuldbefreiung. Der Unterschied liegt in Dauer, Kosten und dem Umfang der erlassenen Schulden.

KriteriumDeutschland (§286 InsO)EU-Ausland (über uns)
Verfahrensdauer3 Jahre (real 4–5 J.)6–12 Monate
Deliktische ForderungenNicht erlassen (§302 InsO)Vollständig erlassen
SteuerschuldenEingeschränkt erlassbarVollständig erlassbar
InsolvenzverschleppungAusgeschlossen (§302 InsO)Erlassen möglich
Wohlverhaltensperiode3 Jahre strengEntfällt
Laufende PflichtenPfändungsfreigrenzen, MeldepflichtenDeutlich geringer
BekanntheitÖffentliches Schuldnerverzeichnis DENur irisches Gericht
Voraussetzungen

Wer kann die EU-Privatinsolvenz beantragen?

Für die EU-Auslandsinsolvenz müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Das Wichtigste: Ihr COMI (Centre of Main Interests, Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen) muss sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich im Zielland befinden. Das bedeutet in der Praxis:

Wohnsitz oder regelmäßiger Aufenthalt im Zielland (Irland, Spanien, Lettland)

Nachweisbare wirtschaftliche Aktivität im Zielland (Bankkonto, Arbeit, Gewerbe)

COMI-Verlagerung mindestens 3 Monate vor Antragstellung (bei Irland: 6 Monate empfohlen)

Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit

Keine Täuschungshandlungen oder mutwillig herbeigeführte Insolvenz

Hinweis: Eine unsachgemäße COMI-Verlagerung kann zur Unzuständigkeit des ausländischen Gerichts führen und das Verfahren gefährden. Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Sie bei einer rechtssicheren Verlagerung.

Schuldenarten

Welche Schulden werden bei der Privatinsolvenz erlassen?

Im deutschen Verfahren schließt §302 InsO eine Reihe von Schuldenarten von der Restschuldbefreiung aus — das EU-Auslandsverfahren kennt diese Einschränkung nicht. Über Irland oder Spanien werden alle angemeldeten Forderungen erlassen:

Konsumkredite & Ratenkäufe
Beide Verfahren
Kreditkartenschulden
Beide Verfahren
Mietschulden & Energiekosten
Beide Verfahren
Steuerschulden
Nur EU-Ausland vollständig
Schadensersatzforderungen
Nur EU-Ausland
Insolvenzverschleppung §15a InsO
Nur EU-Ausland
Forderungen aus vorsätzlichen Handlungen (§302 InsO)
Nur EU-Ausland
Unterhaltsforderungen
Eingeschränkt — im Einzelfall prüfen
FAQ Privatinsolvenz

Häufige Fragen zur Privatinsolvenz

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz in Deutschland vs. EU?

In Deutschland dauert das Verfahren nach §286 InsO 3 Jahre Wohlverhaltensperiode, realistisch mit Vorlauf und Nachlauf 4–5 Jahre. Über ein EU-Auslandsverfahren — z. B. in Irland — kann die Restschuldbefreiung in 6–12 Monaten erreicht werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven und Kosten.

Kann ich als Privatperson ins EU-Ausland zur Insolvenz?

Ja. Die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 erlaubt es jeder natürlichen Person, in dem EU-Land ein Insolvenzverfahren zu eröffnen, in dem sie ihren COMI hat. Das erfordert eine nachweisliche Verlagerung des Lebensmittelpunkts — jedoch keine dauerhafte Auswanderung. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Planung.

Was passiert mit meiner deutschen Immobilie oder meinem deutschen Konto?

Vermögenswerte in Deutschland werden im EU-Auslandsverfahren grundsätzlich vom Insolvenzverwalter erfasst. Wie damit umgegangen wird, hängt vom Einzelfall ab. Im Erstgespräch analysieren wir Ihre Vermögenssituation und erklären Ihnen genau, was auf Sie zukommt — transparent und ehrlich.

Ist eine Privatinsolvenz im EU-Ausland seriös?

Ja — sofern sie über einen registrierten Insolvenzpraktiker (PIP) und nach dem Recht des Ziellandes korrekt durchgeführt wird. Kanzlei Verbracken & Partner arbeitet ausschließlich mit staatlich zugelassenen PIP-Partnern (Insolvency Service of Ireland) zusammen. Unser Vorgehen ist vollständig transparent und EU-rechtlich anerkannt.

Kostenlose Erstberatung

Privatinsolvenz muss kein jahrelanger Leidensweg sein.

Mit Herrn Verbracken prüfen Sie kostenlos alle Optionen, inklusive des EU-Wegs mit deutlich kürzerer Verfahrensdauer.

In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht

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