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EU-Insolvenzrecht

Was ist COMI?

Das „Centre of Main Interests“ (Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen) ist der entscheidende Begriff im EU-Insolvenzrecht. Er bestimmt, welches Land für Ihr Insolvenzverfahren zuständig ist.

Definition nach EuInsVO 2015/848

Nach Artikel 3 der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 gilt: Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, ist für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig.

Als COMI gilt der Ort, an dem der Schuldner seine Interessen gewöhnlich verwaltet und der für Dritte feststellbar ist. Bei natürlichen Personen ist dies regelmäßig der gewöhnliche Aufenthalt.

Warum ist COMI so wichtig?

Der COMI entscheidet, nach welchem Recht Ihr Insolvenzverfahren durchgeführt wird
Ein COMI in Irland ermöglicht das irische Personal Insolvency Act-Verfahren
Irisches Recht bietet Restschuldbefreiung in 1 Jahr statt 3 Jahren in Deutschland (mit Vorlauf 4–5 Jahre)
Entscheidend ist, dass der COMI zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung im Zielland liegen muss, nicht während der gesamten Verfahrensdauer
Europäische Gerichte erkennen das Verfahren des COMI-Landes an (EuInsVO Art. 19)

COMI-Verlagerung nach Irland

Um den COMI nach Irland zu verlagern, müssen Sie tatsächlich und nachweislich dort leben und Ihre wirtschaftlichen Interessen führen. Das bedeutet konkret:

  • • Wohnsitz und gemietete Unterkunft in Irland
  • • Bankverbindung und wirtschaftliche Aktivitäten in Irland
  • • Nachweisbare Präsenz (Mietvertrag, Stromrechnungen, etc.)
  • • COMI muss bei Verfahrenseröffnung im Zielland liegen (Art. 3 Abs. 1 EuInsVO). Kein dauerhafter Aufenthalt über die gesamte Verfahrensdauer erforderlich

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