Schuldenfrei in 1 Jahr –
Auch bei Forderungen, die in Deutschland
als unlösbar gelten.
Haftungsbescheide, Steuerstraftaten oder deliktische Forderungen? In Deutschland verfolgen Sie diese lebenslang. Über den legalen Weg der Irland-Insolvenz löschen wir Ihre gesamte Schuldenlast rechtssicher und diskret – während andere in der deutschen Bürokratie-Falle stecken.
1 Jahr
bis Schuldenfreiheit
97 %
Erfolgsquote
>1.200
schuldenfreie Mandanten
€ 0
Erstberatung
- Deliktische Forderungen vollständig erlassen
- Keine Veröffentlichung in deutschen Registern
- EU-rechtlich 100 % anerkannt
EuInsVO 2015/848 · Personal Insolvency Act 2012
Erstberatung kostenlos
Antwort in 24 h
Das Problem mit der deutschen Insolvenz
Warum das deutsche System Sie benachteiligt
Das deutsche Insolvenzrecht lässt Menschen mit bestimmten Schuldenarten im Stich. Irland bietet einen rechtssicheren Ausweg innerhalb der EU.
Die Delikt-Falle
Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen bleiben in Deutschland lebenslang bestehen. Keine Restschuldbefreiung, kein Ausweg. In Irland werden auch diese Forderungen vollständig erlassen.
Die Zeit-Falle
3 Jahre Insolvenzzeit klingt machbar, aber mit Vorlauf und Nachlaufzeit werden daraus real 4 bis 5 Jahre. In Irland dauert das gesamte Verfahren nur 1 Jahr.
Das Diskretions-Problem
In Deutschland wird Ihre Insolvenz im öffentlichen Insolvenzregister veröffentlicht, für Arbeitgeber, Vermieter und jeden mit Internetzugang sichtbar. In Irland gibt es keinen Eintrag in deutschen Registern.
Das erwartet Sie mit dem Irland-Verfahren
Ergebnis-Report
EU-Insolvenzverfahren · Irland
Verfahrensdauer
1 Jahr
statt 3 Jahre in DE
Erfolgsquote
97 %
Verifiziert · >1.200 Mandanten
Restschuld
0,00 €
Vollständige Befreiung
Delikt-Schulden
Erlassen
Einmalig weltweit
Warum die deutsche Insolvenz oft eine Sackgasse ist
Lange Verfahrensdauer, öffentliche Register und eingeschränkte Schuldenbefreiung. Das deutsche System bremst Ihren Neustart. Die europäische Lösung bietet einen schnelleren Weg.
4–5 Jahre real
Mit Vorlauf und Nachlauf vergehen 4–5 Jahre. Die europäische Lösung ist deutlich schneller.
Öffentliches Register
Ihre Insolvenz wird im Bundesportal veröffentlicht, sichtbar für Arbeitgeber und Vermieter.
Deliktische Schulden bleiben
Forderungen aus vorsätzlichen Handlungen bleiben in Deutschland lebenslang bestehen.
Die Konsequenz
Jeder Monat im deutschen Verfahren kostet Sie Geld, Nerven und Lebenszeit.
Während Sie in Deutschland auf den Abschluss warten, laufen Zinsen weiter, bleiben Pfändungen bestehen und der Schufa-Eintrag blockiert jeden Neustart. Mit der europäischen Lösung geht es deutlich schneller.
4+
Jahre real in Deutschland
1
Jahr über die EU-Lösung
Irland bietet den schnellsten EU-Weg in Ihre Schuldenfreiheit
1 Jahr Verfahren
Vom Antrag bis zur Restschuldbefreiung in nur einem Jahr.
Deliktische Schulden erlassen
Auch Steuerschulden aus vorsätzlichem Handeln werden vollständig erlassen.
Vollständige Diskretion
Kein Eintrag in deutschen Insolvenzregistern. Ihr Umfeld erfährt nichts.
EU-weit anerkannt
Restschuldbefreiung gilt gemäß EuInsVO 2015/848 in allen EU-Staaten.
4,9 / 5
Google-Bewertung
80
Google-Bewertungen
PIA 2012
Personal Insolvency Act
1 Jahr
Ø Verfahrensdauer
Warum Irland die beste Wahl ist
Nur 1 Jahr statt 3 Jahre in Deutschland (mit Vorlauf 4–5 Jahre)
Deliktische Forderungen vollständig erlassen, einmalig in Europa
Staatlich verwaltet durch Insolvency Service of Ireland (ISI)
EU-rechtlich anerkannt: Restschuldbefreiung gilt auch in Deutschland
Begleitung durch Kanzlei Verbracken & Partner. ISI-anerkanntes Verfahren
In Deutschland nicht durch Insolvenz zu tilgende Schuldenarten ebenfalls umfasst
Keine Veröffentlichung in deutschen Registern
In 5 Schritten zur Restschuldbefreiung
Analyse & Strategie
Persönliche Prüfung Ihrer Schuldensituation durch Kanzlei Verbracken & Partner. Wir bewerten COMI-Eignung und Erfolgsaussichten.
COMI-Verlagerung
Echte Verlagerung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen (COMI) nach Irland. Kanzlei Verbracken & Partner begleitet alle Schritte.
Insolvenzantrag beim ISI
Der Antrag wird über einen zugelassenen Personal Insolvency Practitioner (PIP) geprüft und anschließend beim Insolvency Service of Ireland (ISI) eingereicht. Kanzlei Verbracken & Partner koordiniert diesen gesamten Prozess.
Verfahren läuft
1 Jahr kontrolliertes Verfahren unter Aufsicht des Official Assignee (OA) beim ISI. Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Sie durch jede Phase.
Restschuldbefreiung
Gerichtliche Bestätigung der Entschuldung. In Deutschland vollständig anerkannt gemäß EuInsVO 2015/848.
Wann ist Irland-Insolvenz geeignet?
WANN geeignet
- Schulden über 80.000 € (privat oder unternehmerisch)
- Gerade bei deliktischen Schulden und Schulden aus Straftaten. Irland ist weltweit das einzige Land, in dem diese vollständig erlassen werden
- Auch bei laufenden Strafverfahren geeignet, da das Insolvenzverfahren davon unabhängig ist
- COMI bereits in Irland? Ideale Ausgangslage, sofortiger Verfahrensstart möglich
- Tatsächlicher Aufenthalt in Irland nicht dauerhaft erforderlich. COMI muss nur bei Verfahrenseröffnung vorliegen
- Wunsch nach schnellstmöglicher Entschuldung (1 Jahr)
- Englische Grundkenntnisse vorhanden
WANN NICHT geeignet
- Aktuell im deutschen Insolvenzverfahren
- Schulden ausschließlich aus Unterhaltsverpflichtungen
- Keine echte Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Irland möglich
Passt Irland-Insolvenz zu Ihnen?
Kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre Situation in 24 Stunden.
Rechtliche Grundlage
- Insolvenz nach dem Personal Insolvency Act 2012 (geändert 2015). Das staatliche irische Privatinsolvenzverfahren, verwaltet durch den Insolvency Service of Ireland (ISI)
- Insolvency Service of Ireland (ISI). Zuständige staatliche Behörde für Verfahrensaufsicht und Registrierung (isi.gov.ie)
- EuInsVO 2015/848 (EU-Insolvenzverordnung). Sichert die vollständige Anerkennung in allen EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Dänemark), einschließlich Deutschland
- Personal Insolvency Act 2012. Das irische Insolvenzverfahren wird durch die Insolvency Service of Ireland (ISI) administriert und ist EU-weit anerkannt
Quellen: Insolvency Service of Ireland (ISI) · Personal Insolvency Act 2012/2015 · Verordnung (EU) 2015/848
Was müssen Sie beachten?
Echte COMI-Verlagerung nach Irland
Entscheidend ist die echte Verlagerung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen (COMI) nach Irland. Die Aufenthaltsdauer spielt im Insolvenzrecht keine Rolle. Maßgebend ist, dass der COMI zum Zeitpunkt der Antragstellung in Irland liegt, nicht mehr und nicht weniger.
Echte Lebensführung nachweisen
Ein reiner Briefkasten oder nomineller Wohnsitz genügt nicht. Der ISI prüft die echte Verlagerung der persönlichen Interessen nach Irland (z.B. Bankverbindungen, Alltagsaktivitäten, Verträge).
PIP-Gutachten und Insolvenzantrag
Der Personal Insolvency Practitioner (PIP) ist der Gutachter, der die Gesamtsituation des Mandanten vor Antragstellung prüft. Kanzlei Verbracken & Partner koordiniert den Antrag beim Insolvency Service of Ireland (ISI).
Alle Schulden vollständig offenlegen
Sämtliche Verbindlichkeiten, unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder international bestehen, müssen vollständig im Verfahren angemeldet werden.
Kein Vermögen verbergen
Das irische Verfahren setzt vollständige Transparenz über alle Vermögenswerte voraus. Fehlinformationen können zur Aufhebung der Restschuldbefreiung führen.
Expertenwissen zur Irland-Insolvenz
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Die irische Insolvenz (Bankruptcy) nach dem Bankruptcy Act 1988 (geändert durch den Personal Insolvency Act 2012) führt nach nur 1 Jahr zur vollständigen Restschuldbefreiung (Discharge). In Deutschland dauert die Privatinsolvenz nach §§ 286–303 InsO mindestens 3 Jahre, mit einer Vorlaufphase von 1–2 Jahren insgesamt also 4–5 Jahre. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass in Irland auch Schulden erlassen werden, die in Deutschland von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, etwa aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (§ 302 Nr. 1 InsO). Das irische Verfahren wird vom Insolvency Service of Ireland (ISI) verwaltet, einer staatlichen Behörde.
GrundlagenDie einzige integrierte Lösung
mit TCSP-lizenziertem Partner in Irland
Hunderte DACH-Berater bieten EU-Insolvenz an, doch keiner verfügt über einen TCSP-lizenzierten Partner für den Substanzaufbau in Irland. Unsere irische Partnergesellschaft Relocation Lawyers Ireland Limited ist behördlich zugelassen.
Relocation Lawyers Ireland Limited
Irische Partnergesellschaft · TCSP-registriert
Offiziell registriert
Relocation Lawyers Ireland Limited ist im TCSP-Register der irischen Anti-Money Laundering Compliance Unit eingetragen, öffentlich nachprüfbar.
Behördlich geprüft
Die TCSP-Lizenz wird nur nach strenger Überprüfung durch die irische Behörde erteilt. Sie belegt Bonität, Fachkunde und regulatorische Compliance.
Einzige integrierte Lösung aus DACH
Kein anderer EU-Insolvenzberater aus dem DACH-Raum bietet Substanzaufbau über eine TCSP-lizenzierte Partnergesellschaft in Irland an. Andere Anbieter operieren ohne behördliche Zulassung für Company Services.
Ausschließlich für Substanzaufbau
Die TCSP-Lizenz berechtigt ausschließlich zur Erbringung von Company Services, also Substanzaufbau, COMI-Aufbau und Firmenverwaltung in Irland. Die Insolvenzberatung erfolgt separat auf Basis der EuInsVO 2015/848.
Andere DACH-Anbieter
Typisches Marktbild
Kein Eintrag in der Datenbank der irischen Aufsichtsbehörde
Kein Nachweis über behördliche Prüfung und Compliance
Substanzaufbau ohne TCSP-Lizenz ist in Irland nicht rechtskonform
Keine behördlich geprüfte Qualifikation für Company Services
Überzeugen Sie sich selbst. Unser TCSP-Eintrag ist öffentlich einsehbar.
Bereit für Ihre Freiheit in 1 Jahr?
Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Sie durch das gesamte irische Insolvenzverfahren. Rechtssicher nach EU-Insolvenzverordnung 2015/848 und Personal Insolvency Act 2012.
In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht
