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ISI-reguliert · Personal Insolvency Act · EU-weit anerkannt

Schuldenfrei in nur365 Tagendurch dieIrland-Insolvenz.

Wir begleiten Sie durch das gesamte EU Insolvenz Verfahren — von der Antragstellung bis zur rechtskräftigen Restschuldbefreiung. In 365 Tagen schuldenfrei durch die Irland-Insolvenz, auch deliktische Forderungen vollständig erlassen.

  • Forderungen aus Straftaten & deliktischen Handlungen vollständig erlassen
  • 1 Jahr statt 3–5 Jahren deutsche Privatinsolvenz
  • Staatlich verwaltet durch ISI · EU-rechtlich anerkannt

Keine Wartezeit · Antwort in 24 h · Unverbindlich

Jurist Pascal Verbracken, EU-Insolvenzberater

Jurist Pascal Verbracken

EU-Insolvenzberater · über 12 Jahre Erfahrung · 1.200+ schuldenfreie Mandanten

ISI-anerkanntes VerfahrenPersonal Insolvency Act 2012EuInsVO 2015/848
Zuletzt aktualisiert: April 2026

Das Problem mit der deutschen Insolvenz

Warum das deutsche System Sie benachteiligt

Das deutsche Insolvenzrecht lässt Menschen mit bestimmten Schuldenarten im Stich. Irland bietet einen rechtssicheren Ausweg innerhalb der EU.

Die Delikt-Falle

Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen bleiben in Deutschland lebenslang bestehen. Keine Restschuldbefreiung, kein Ausweg. In Irland werden auch diese Forderungen vollständig erlassen.

In DE: Lebenslang · In IE: Erlassen

Die Zeit-Falle

3 Jahre Insolvenzzeit klingt machbar, aber mit Vorlauf und Nachlaufzeit werden daraus real 4 bis 5 Jahre. In Irland dauert das gesamte Verfahren nur 1 Jahr.

In DE: ~5 Jahre · In IE: 1 Jahr

Das Diskretions-Problem

In Deutschland wird Ihre Insolvenz im öffentlichen Insolvenzregister veröffentlicht, für Arbeitgeber, Vermieter und jeden mit Internetzugang sichtbar. In Irland gibt es keinen Eintrag in deutschen Registern.

In DE: Öffentlich · In IE: Diskret
Ihr Ergebnis

Das erwartet Sie mit dem Irland-Verfahren

Ergebnis-Report

EU-Insolvenzverfahren · Irland

Verfahrensdauer

1 Jahr

statt 3 Jahre in DE

Erfolgsquote

97 %

Verifiziert · >1.200 Mandanten

Restschuld

0,00 €

Vollständige Befreiung

Delikt-Schulden

Erlassen

Einmalig weltweit

Das Problem

Warum die deutsche Insolvenz oft eine Sackgasse ist

Lange Verfahrensdauer, öffentliche Register und eingeschränkte Schuldenbefreiung. Das deutsche System bremst Ihren Neustart. Die europäische Lösung bietet einen schnelleren Weg.

4–5 Jahre real

Mit Vorlauf und Nachlauf vergehen 4–5 Jahre. Die europäische Lösung ist deutlich schneller.

Öffentliches Register

Ihre Insolvenz wird im Bundesportal veröffentlicht, sichtbar für Arbeitgeber und Vermieter.

Deliktische Schulden bleiben

Forderungen aus vorsätzlichen Handlungen bleiben in Deutschland lebenslang bestehen.

Die Konsequenz

Jeder Monat im deutschen Verfahren kostet Sie Geld, Nerven und Lebenszeit.

Während Sie in Deutschland auf den Abschluss warten, laufen Zinsen weiter, bleiben Pfändungen bestehen und der Schufa-Eintrag blockiert jeden Neustart. Mit der europäischen Lösung geht es deutlich schneller.

4+

Jahre real in Deutschland

1

Jahr über die EU-Lösung

Die Lösung

Irland bietet den schnellsten EU-Weg in Ihre Schuldenfreiheit

1 Jahr Verfahren

Vom Antrag bis zur Restschuldbefreiung in nur einem Jahr.

Deliktische Schulden erlassen

Auch Steuerschulden aus vorsätzlichem Handeln werden vollständig erlassen.

Vollständige Diskretion

Kein Eintrag in deutschen Insolvenzregistern. Ihr Umfeld erfährt nichts.

EU-weit anerkannt

Restschuldbefreiung gilt gemäß EuInsVO 2015/848 in allen EU-Staaten.

4,9 / 5

Google-Bewertung

80

Google-Bewertungen

PIA 2012

Personal Insolvency Act

1 Jahr

Ø Verfahrensdauer

Vorteile

Warum Irland die beste Wahl ist

Nur 1 Jahr statt 3 Jahre in Deutschland (mit Vorlauf 4–5 Jahre)

Deliktische Forderungen vollständig erlassen, einmalig in Europa

Staatlich verwaltet durch Insolvency Service of Ireland (ISI)

EU-rechtlich anerkannt: Restschuldbefreiung gilt auch in Deutschland

Begleitung durch Kanzlei Verbracken & Partner. ISI-anerkanntes Verfahren

In Deutschland nicht durch Insolvenz zu tilgende Schuldenarten ebenfalls umfasst

Keine Veröffentlichung in deutschen Registern

Ablauf

In 5 Schritten zur Restschuldbefreiung

01

Analyse & Strategie

Persönliche Prüfung Ihrer Schuldensituation durch Kanzlei Verbracken & Partner. Wir bewerten COMI-Eignung und Erfolgsaussichten.

02

COMI-Verlagerung

Echte Verlagerung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen (COMI) nach Irland. Kanzlei Verbracken & Partner begleitet alle Schritte.

03

Insolvenzantrag beim ISI

Der Antrag wird über einen zugelassenen Personal Insolvency Practitioner (PIP) geprüft und anschließend beim Insolvency Service of Ireland (ISI) eingereicht. Kanzlei Verbracken & Partner koordiniert diesen gesamten Prozess.

04

Verfahren läuft

1 Jahr kontrolliertes Verfahren unter Aufsicht des Official Assignee (OA) beim ISI. Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Sie durch jede Phase.

05

Restschuldbefreiung

Gerichtliche Bestätigung der Entschuldung. In Deutschland vollständig anerkannt gemäß EuInsVO 2015/848.

Eignung

Wann ist Irland-Insolvenz geeignet?

WANN geeignet

  • Schulden über 80.000 € (privat oder unternehmerisch)
  • Gerade bei deliktischen Schulden und Schulden aus Straftaten. Irland ist weltweit das einzige Land, in dem diese vollständig erlassen werden
  • Auch bei laufenden Strafverfahren geeignet, da das Insolvenzverfahren davon unabhängig ist
  • COMI bereits in Irland? Ideale Ausgangslage, sofortiger Verfahrensstart möglich
  • Tatsächlicher Aufenthalt in Irland nicht dauerhaft erforderlich. COMI muss nur bei Verfahrenseröffnung vorliegen
  • Wunsch nach schnellstmöglicher Entschuldung (1 Jahr)
  • Englische Grundkenntnisse vorhanden

WANN NICHT geeignet

  • Aktuell im deutschen Insolvenzverfahren
  • Schulden ausschließlich aus Unterhaltsverpflichtungen
  • Keine echte Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Irland möglich

Passt Irland-Insolvenz zu Ihnen?

Kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre Situation in 24 Stunden.

Rechtliche Grundlage

  • Insolvenz nach dem Personal Insolvency Act 2012 (geändert 2015). Das staatliche irische Privatinsolvenzverfahren, verwaltet durch den Insolvency Service of Ireland (ISI)
  • Insolvency Service of Ireland (ISI). Zuständige staatliche Behörde für Verfahrensaufsicht und Registrierung (isi.gov.ie)
  • EuInsVO 2015/848 (EU-Insolvenzverordnung). Sichert die vollständige Anerkennung in allen EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Dänemark), einschließlich Deutschland
  • Personal Insolvency Act 2012. Das irische Insolvenzverfahren wird durch die Insolvency Service of Ireland (ISI) administriert und ist EU-weit anerkannt
Wichtig zu wissen

Was müssen Sie beachten?

01

Echte COMI-Verlagerung nach Irland

Entscheidend ist die echte Verlagerung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen (COMI) nach Irland. Die Aufenthaltsdauer spielt im Insolvenzrecht keine Rolle. Maßgebend ist, dass der COMI zum Zeitpunkt der Antragstellung in Irland liegt, nicht mehr und nicht weniger.

02

Echte Lebensführung nachweisen

Ein reiner Briefkasten oder nomineller Wohnsitz genügt nicht. Der ISI prüft die echte Verlagerung der persönlichen Interessen nach Irland (z.B. Bankverbindungen, Alltagsaktivitäten, Verträge).

03

PIP-Gutachten und Insolvenzantrag

Der Personal Insolvency Practitioner (PIP) ist der Gutachter, der die Gesamtsituation des Mandanten vor Antragstellung prüft. Kanzlei Verbracken & Partner koordiniert den Antrag beim Insolvency Service of Ireland (ISI).

04

Alle Schulden vollständig offenlegen

Sämtliche Verbindlichkeiten, unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder international bestehen, müssen vollständig im Verfahren angemeldet werden.

05

Kein Vermögen verbergen

Das irische Verfahren setzt vollständige Transparenz über alle Vermögenswerte voraus. Fehlinformationen können zur Aufhebung der Restschuldbefreiung führen.

Ihr Experte für Irland-Insolvenz

Wer steht hinter Ihrer Beratung?

Transparenz schafft Vertrauen. Lernen Sie den Juristen kennen, der Ihr Verfahren persönlich begleitet.

Jurist Pascal Verbracken, EU-Insolvenzberater und Gründer Kanzlei Verbracken & Partner

Pascal Verbracken

Jurist · EU-Insolvenzberater

Gründer Kanzlei Verbracken & Partner

„Wir sind zwar nicht die lauteste Kanzlei, aber die, die wirklich liefert."

Qualifikationen & Erfahrung

Jurist12+ Jahre EU-Insolvenzberatung1.200+ schuldenfreie MandantenEuInsVO 2015/848 Spezialist

Über Pascal Verbracken

Pascal Verbracken ist Jurist und seit über 12 Jahren auf EU-Insolvenzberatung spezialisiert. Als Gründer von Kanzlei Verbracken & Partner hat er mehr als 1.200 Mandanten durch das EU-Insolvenzverfahren begleitet — viele mit deliktischen Forderungen, die in Deutschland lebenslang nicht erlassbar gewesen wären. Er ist Autor einer wissenschaftlichen Fachpublikation zu Art. 19 und 20 EuInsVO 2015/848 (Anerkennung ausländischer Insolvenzentscheidungen).

Alle Angaben auf dieser Seite basieren auf dem persönlichen Erfahrungsschatz von Pascal Verbracken aus über 1.200 begleiteten EU-Insolvenzverfahren sowie auf den geltenden gesetzlichen Grundlagen (EuInsVO 2015/848, Personal Insolvency Act 2012, BankruptcyAct 1988).

FAQ

Expertenwissen zur Irland-Insolvenz

Die 25 wichtigsten Fragen, von Juristen mit >1.200 schuldenfreien Mandanten beantwortet.

Die irische Insolvenz (Bankruptcy) nach dem Bankruptcy Act 1988 (geändert durch den Personal Insolvency Act 2012) führt nach nur 1 Jahr zur vollständigen Restschuldbefreiung (Discharge). In Deutschland dauert die Privatinsolvenz nach §§ 286–303 InsO mindestens 3 Jahre, mit einer Vorlaufphase von 1–2 Jahren insgesamt also 4–5 Jahre. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass in Irland auch Schulden erlassen werden, die in Deutschland von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, etwa aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (§ 302 Nr. 1 InsO). Das irische Verfahren wird vom Insolvency Service of Ireland (ISI) verwaltet, einer staatlichen Behörde.

Grundlagen

Ihre Frage nicht dabei?

Im kostenlosen Erstgespräch beantwortet unser Team alle Ihre persönlichen Fragen, ohne Zeitdruck.

Frage stellen →
Unser MEGA-USP

Die einzige integrierte Lösung
mit TCSP-lizenziertem Partner in Irland

Hunderte DACH-Berater bieten EU-Insolvenz an, doch keiner verfügt über einen TCSP-lizenzierten Partner für den Substanzaufbau in Irland. Unsere irische Partnergesellschaft Relocation Lawyers Ireland Limited ist behördlich zugelassen.

Wichtiger Hinweis. Die TCSP-Lizenz von Relocation Lawyers Ireland Limited gilt ausschließlich für Substanzaufbau und Company Services. Die EU-Insolvenzberatung durch Kanzlei Verbracken & Partner erfolgt auf Basis der EuInsVO 2015/848.

Relocation Lawyers Ireland Limited

Irische Partnergesellschaft · TCSP-registriert

✓ TCSP-LIZENZ
  • Offiziell registriert

    Relocation Lawyers Ireland Limited ist im TCSP-Register der irischen Anti-Money Laundering Compliance Unit eingetragen, öffentlich nachprüfbar.

  • Behördlich geprüft

    Die TCSP-Lizenz wird nur nach strenger Überprüfung durch die irische Behörde erteilt. Sie belegt Bonität, Fachkunde und regulatorische Compliance.

  • Einzige integrierte Lösung aus DACH

    Kein anderer EU-Insolvenzberater aus dem DACH-Raum bietet Substanzaufbau über eine TCSP-lizenzierte Partnergesellschaft in Irland an. Andere Anbieter operieren ohne behördliche Zulassung für Company Services.

  • Ausschließlich für Substanzaufbau

    Die TCSP-Lizenz berechtigt ausschließlich zur Erbringung von Company Services, also Substanzaufbau, COMI-Aufbau und Firmenverwaltung in Irland. Die Insolvenzberatung erfolgt separat auf Basis der EuInsVO 2015/848.

Im offiziellen Register nachschlagen

Andere DACH-Anbieter

Typisches Marktbild

✗ KEINE LIZENZ
  • Kein Eintrag in der Datenbank der irischen Aufsichtsbehörde

  • Kein Nachweis über behördliche Prüfung und Compliance

  • Substanzaufbau ohne TCSP-Lizenz ist in Irland nicht rechtskonform

  • Keine behördlich geprüfte Qualifikation für Company Services

Was das bedeutet. Wer Company Services in Irland ohne TCSP-Registrierung erbringt, handelt nicht rechtskonform, mit Konsequenzen für den Substanzaufbau und die COMI-Verlagerung.

Überzeugen Sie sich selbst. Unser TCSP-Eintrag ist öffentlich einsehbar.

Mehr zur TCSP-Zertifizierung
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Bereit für Ihre Freiheit in 1 Jahr?

Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Sie durch das gesamte irische Insolvenzverfahren. Rechtssicher nach EU-Insolvenzverordnung 2015/848 und Personal Insolvency Act 2012.

In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht

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