Zum Hauptinhalt springen
Unternehmensinsolvenz

Unternehmensinsolvenz. Geordnet. Diskret. Zukunftsorientiert.

Eine Unternehmensinsolvenz ist nicht das Ende, sie kann der Beginn eines gesunden Neustarts sein. Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Sie durch alle Phasen, von der ersten Analyse bis zur vollständigen Schuldenfreiheit.

Für wen ist das?

Unternehmensinsolvenz für Selbständige und Unternehmen

💼

Selbständige & Freiberufler

Einzelunternehmer, Handwerker, Berater. Die Insolvenz schließt sowohl Geschäfts- als auch Privatschulden ein.

🏢

Geschäftsführer

Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Persönliche Haftungsrisiken absichern.

🚀

UG & Kleinunternehmer

Kleinstunternehmen mit überschaubaren Strukturen, oft schnelle Abwicklung möglich.

Was wir für Sie tun

  • Individuelle Insolvenzstrategie entwickeln
  • Abwicklung oder Sanierung als Optionen prüfen
  • Persönliche Haftungsrisiken minimieren
  • EU-Auslandsinsolvenz als schnellere Option prüfen
  • Komplette Verfahrensbegleitung bis Restschuldbefreiung
  • Diskretion gegenüber Geschäftspartnern

Wichtige Insolvenzantragspflicht

Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zur unverzüglichen Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet (§ 15a InsO).

Verspätete Antragstellung kann zur persönlichen Haftung führen. Handeln Sie sofort und sprechen Sie mit uns.

Kostenlose Erstberatung

Unternehmensinsolvenz professionell begleiten lassen.

Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen bleiben Ihnen. Kanzlei Verbracken & Partner analysiert kostenlos Ihre Situation und zeigt Ihnen den besten Weg.

WhatsApp Beratung

In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht

100% kostenlos & unverbindlich
Rückmeldung in 24 Stunden
Direkter Kontakt zu Kanzlei Verbracken & Partner