Unternehmensinsolvenz. Geordnet. Diskret. Zukunftsorientiert.
Eine Unternehmensinsolvenz ist nicht das Ende, sie kann der Beginn eines gesunden Neustarts sein. Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Sie durch alle Phasen, von der ersten Analyse bis zur vollständigen Schuldenfreiheit.
Unternehmensinsolvenz für Selbständige und Unternehmen
Selbständige & Freiberufler
Einzelunternehmer, Handwerker, Berater. Die Insolvenz schließt sowohl Geschäfts- als auch Privatschulden ein.
Geschäftsführer
Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Persönliche Haftungsrisiken absichern.
UG & Kleinunternehmer
Kleinstunternehmen mit überschaubaren Strukturen, oft schnelle Abwicklung möglich.
Was wir für Sie tun
- Individuelle Insolvenzstrategie entwickeln
- Abwicklung oder Sanierung als Optionen prüfen
- Persönliche Haftungsrisiken minimieren
- EU-Auslandsinsolvenz als schnellere Option prüfen
- Komplette Verfahrensbegleitung bis Restschuldbefreiung
- Diskretion gegenüber Geschäftspartnern
Wichtige Insolvenzantragspflicht
Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zur unverzüglichen Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet (§ 15a InsO).
Verspätete Antragstellung kann zur persönlichen Haftung führen. Handeln Sie sofort und sprechen Sie mit uns.
Unternehmensinsolvenz professionell begleiten lassen.
Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen bleiben Ihnen. Kanzlei Verbracken & Partner analysiert kostenlos Ihre Situation und zeigt Ihnen den besten Weg.
In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht
