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Unternehmensinsolvenz

Unternehmensinsolvenz. Geordnet. Diskret. Zukunftsorientiert.

Eine Unternehmensinsolvenz ist nicht das Ende, sie kann der Beginn eines gesunden Neustarts sein. Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Sie durch alle Phasen, von der ersten Analyse bis zur vollständigen Schuldenfreiheit.

Für wen ist das?

Unternehmensinsolvenz für Selbständige und Unternehmen

💼

Selbständige & Freiberufler

Einzelunternehmer, Handwerker, Berater. Die Insolvenz schließt sowohl Geschäfts- als auch Privatschulden ein.

🏢

Geschäftsführer

Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Persönliche Haftungsrisiken absichern.

🚀

UG & Kleinunternehmer

Kleinstunternehmen mit überschaubaren Strukturen, oft schnelle Abwicklung möglich.

Was wir für Sie tun

  • Individuelle Insolvenzstrategie entwickeln
  • Abwicklung oder Sanierung als Optionen prüfen
  • Persönliche Haftungsrisiken minimieren
  • EU-Auslandsinsolvenz als schnellere Option prüfen
  • Komplette Verfahrensbegleitung bis Restschuldbefreiung
  • Diskretion gegenüber Geschäftspartnern

Wichtige Insolvenzantragspflicht

Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zur unverzüglichen Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet (§ 15a InsO).

Verspätete Antragstellung kann zur persönlichen Haftung führen. Handeln Sie sofort und sprechen Sie mit uns.

Ablauf

Unternehmensinsolvenz: Die 5 Schritte mit Kanzlei Verbracken

01

Kostenlose Analyse

Wir analysieren Ihre Unternehmens- und Privatschuldensituation, prüfen Haftungsrisiken nach §43 GmbHG und §15a InsO und zeigen alle Optionen.

02

Strategie festlegen

Abwicklung, Sanierung oder EU-Auslandsinsolvenz? Wir entwickeln gemeinsam die optimale Strategie — unter Einbeziehung persönlicher und steuerlicher Faktoren.

03

COMI-Verlagerung

Falls die EU-Option gewählt wird, begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Verlagerung Ihres wirtschaftlichen Mittelpunkts ins Zielland.

04

Verfahrenseröffnung

Der Insolvenzantrag wird gestellt. Wir koordinieren alle Beteiligten: Insolvenzverwalter, PIP (bei EU-Verfahren), Gläubiger und Behörden.

05

Restschuldbefreiung

Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die gerichtlich bestätigte Restschuldbefreiung — ein rechtlich sicherer Neustart ohne Altlasten.

Rechtsformvergleich

GmbH, Einzelunternehmer oder Freiberufler — der richtige Weg für jede Rechtsform

🏢

GmbH & UG

  • Antragspflicht nach §15a InsO bei Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung
  • 3-Wochen-Frist — Verstoß = persönliche Haftung des Geschäftsführers
  • Trennung Unternehmens- und Privatinsolvenz möglich
  • EU-Option erlässt auch §43 GmbHG Haftung
💼

Einzelunternehmen

  • Privatinsolvenz und Unternehmensschulden werden gemeinsam abgewickelt
  • Keine getrennte Unternehmensinsolvenz wie bei Kapitalgesellschaften
  • EU-Option besonders attraktiv: Alle Schulden in einem Verfahren
  • Schnellerer Neustart ohne langjährige Wohlverhaltensperiode
🎓

Freiberufler

  • Ärzte, Anwälte, Steuerberater: Berufszulassung im Fokus
  • EU-Insolvenz kann diskret ohne öffentliche Bekanntheit ablaufen
  • Nur irisches Gericht trägt Verfahren — kein deutsches Schuldnerverzeichnis
  • Wir prüfen Auswirkungen auf Berufszulassung im Einzelfall

Achtung: Die 3-Wochen-Frist nach §15a InsO

Als Geschäftsführer einer GmbH oder UG sind Sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichtet, spätestens innerhalb von 3 Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen (§15a InsO). Verspätete Antragstellung ist eine Straftat und kann zu persönlicher Haftung führen — auch wenn die GmbH Haftungsbeschränkung bietet. Wenden Sie sich sofort an uns, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen zahlungsunfähig ist.

FAQ Unternehmensinsolvenz

Häufige Fragen zur Unternehmensinsolvenz

Haftet der Geschäftsführer persönlich für GmbH-Schulden?

Im Grundsatz nein — die GmbH-Haftungsbeschränkung schützt das Privatvermögen des Geschäftsführers. Ausnahmen gibt es bei Insolvenzverschleppung (§15a InsO), Steuerschulden (§69 AO), Untreue oder sonstigen pflichtwidrigen Handlungen (§43 GmbHG). Genau diese Ausnahmen — die im deutschen Insolvenzverfahren nicht erlassen werden — können über die EU-Auslandsinsolvenz vollständig erlassen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz?

Die Regelinsolvenz gilt für Unternehmer, Selbstständige und alle, die jemals selbstständig tätig waren oder mehr als 19 Gläubiger haben. Die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) gilt für Privatpersonen ohne unternehmerischen Hintergrund. Im EU-Ausland entfällt diese Unterscheidung weitgehend — alle werden nach dem jeweiligen nationalen Insolvenzrecht behandelt.

Kann ich nach der Unternehmensinsolvenz wieder gründen?

Nach Abschluss der Restschuldbefreiung haben Sie grundsätzlich wieder die volle unternehmerische Handlungsfreiheit. Über die EU-Auslandsinsolvenz ist das bereits nach 6–12 Monaten möglich — statt nach 3 Jahren in Deutschland. Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Sie auch bei der Planung des Neustarts und der rechtlichen Absicherung.

Was kostet eine Unternehmensinsolvenz über Kanzlei Verbracken?

Die Kosten hängen vom Einzelfall ab: Schuldhöhe, Anzahl der Gläubiger, gewähltes Land und Komplexität des Falles spielen eine Rolle. Wir arbeiten mit transparenten Pauschalpreisen ohne versteckte Gebühren. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung, was auf Sie zukommt — ohne Verkaufsdruck und ohne Verpflichtung.

Kostenlose Erstberatung

Unternehmensinsolvenz professionell begleiten lassen.

Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen bleiben Ihnen. Kanzlei Verbracken & Partner analysiert kostenlos Ihre Situation und zeigt Ihnen den besten Weg.

In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht

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