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EU-Auslandsinsolvenz

Von Pascal Verbracken, Jurist & EU-Insolvenzberater·Zuletzt aktualisiert: April 2026

EU-Insolvenz macht Sie in 12 Monaten schuldenfrei statt nach 3 Jahren Wohlverhalten.

Irland, Spanien und Lettland ermöglichen deutschen Staatsbürgern die rechtssichere Restschuldbefreiung in 6 bis 12 Monaten. Vollständig anerkannt in Deutschland nach EuInsVO 2015/848, ohne Eintrag in deutschen Registern.

  • Lernen Sie den entscheidenden Vorteil einer EU-Insolvenz gegenüber dem deutschen Verfahren kennen
  • Entdecken Sie, welches EU-Land den schnellsten Weg zur Restschuldbefreiung für Sie bietet
  • Verstehen Sie, wie eine rechtssichere COMI-Verlagerung Ihren Neustart in 6 bis 12 Monaten ermöglicht

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtliche Beurteilung Ihres Einzelfalls erfolgt ausschließlich durch unsere Kooperations-Rechtsanwälte im persönlichen Gespräch.

★★★★★M.K., In 1,5 Jahren schuldenfrei, ich kann es noch ...NRW
★★★★★S.L., Endlich schlafe ich wieder durch. Das Verfahr...NRW
★★★★★T.W., Als Selbständiger dachte ich, eine Insolvenz ...NRW
★★★★★A.B., Die kostenlose Erstberatung war schon unglaub...NRW
★★★★★K.H., Kanzlei Verbracken & Partner war von Anfang a...NRW
★★★★★J.M., 1 Jahr, und ich bin frei. Das irische Verfahr...Nord
★★★★★R.F., Professionell, diskret und erfolgreich. Danke...Berlin
★★★★★C.W., Andere haben versprochen, Kanzlei Verbracken ...Bayern
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Wissen & Grundlagen

Was ist EU-Insolvenz und warum ist sie besser als die deutsche Privatinsolvenz?

Die EU-Insolvenz (auch Europainsolvenz oder EU-Auslandsinsolvenz) basiert auf der EU-Insolvenzverordnung 2015/848 (EuInsVO). Diese Verordnung gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und ermöglicht es, ein Insolvenzverfahren in einem anderen EU-Land zu eröffnen. Das ist legal und in Deutschland anerkannt, wenn dort der COMI (Centre of Main Interests, Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen) liegt.

In Deutschland dauert das Privatinsolvenzverfahren nach aktueller Rechtslage 3 Jahre, realistisch mit Vorlauf 4 bis 5 Jahre. Während dieser Zeit unterliegen Sie einer strengen Wohlverhaltensperiode, und bestimmte Schuldenarten werden nicht erlassen (§302 InsO: Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen).

Über ein EU-Auslandsverfahren, etwa in Irland, Spanien oder Lettland, kann Restschuldbefreiung in nur 6 bis 12 Monaten erreicht werden. Der große Vorteil: Auch deliktische Forderungen, Steuerschulden und Geschäftsführerhaftung werden im EU-Ausland vollständig erlassen.

6–12 Monate statt 3 Jahre Verfahrensdauer

Auch deliktische Forderungen & §302-InsO-Ausnahmen

EU-rechtlich anerkannt in Deutschland

Keine Wohlverhaltensperiode wie in Deutschland

Professionelle COMI-Begleitung von Anfang an

Für wen eignet sich die EU-Auslandsinsolvenz?

Die EU-Insolvenz ist nicht für jeden die beste Lösung — aber für viele Menschen die wirkungsvollste. Hier sind die typischen Fallprofile:

Privatpersonen mit hohen Schulden

Ab ca. 80.000 € Gesamtschuldenlast lohnt sich die EU-Insolvenz wirtschaftlich fast immer gegenüber dem deutschen 3-Jahres-Verfahren.

Geschäftsführer & Unternehmer

Wer persönlich für GmbH-Schulden haftet oder unter §15a InsO (Insolvenzverschleppung) steht, profitiert besonders von der EU-Option, da diese Schulden im Ausland erlassen werden können.

Selbstständige & Freiberufler

Freelancer, Handwerker und Beratende mit Schuldenlast aus unternehmerischer Tätigkeit finden über die EU-Insolvenz einen sauberen Neustart — schneller und rechtssicherer.

Personen mit deliktischen Forderungen

Schadensersatzforderungen, Forderungen aus Betrug oder Steuerschulden — alles, was §302 InsO in Deutschland ausschließt, kann im EU-Ausland vollständig erlassen werden.

Warum Deutschland oft nicht reicht

Warum die deutsche Insolvenz für Sie oft eine Sackgasse ist

Das deutsche Insolvenzrecht schützt vor allem die Gläubiger – nicht Sie. Hier sind die drei größten Fallen, die einen echten Neustart verhindern.

Der Delikt-Hammer

Deliktische Forderungen bleiben in Deutschland ein Leben lang.

Viele Forderungen sind in Deutschland von der Restschuld­befreiung ausge­nommen, bspw. aus vorsätzlichen oder unerlaubten Handlungen. Das bedeutet, dass diese Schulden Sie selbst nach einer Insolvenz ein Leben lang weiter verfolgen.

Für Ihr Leben bedeutet das, dass Sie nach unserem Verfahren wirklich frei sind. Kein Gläubiger, kein Finanzamt, keine Überraschungen in 10 Jahren.

Die Zeit-Falle

3 Jahre Theorie – mit Vorlauf und Nachlauf 4–5 Jahre Realität.

Die Restschuldbefreiung in Deutschland benötigt weiterhin 4–5 Jahre Ihrer Lebenszeit. Bürokratische Hürden, Wohlverhaltens­phase mit strengen Auflagen und anhaltende Belastungen verhindern oft einen echten Neuanfang.

Für Ihr Leben bedeutet das, dass jedes Jahr mit Schulden Sie Zinsen, Nerven, Beziehungen und berufliche Chancen kostet.

Das Diskretions-Problem

Das Insolvenzbekanntmachungs-Portal ist ein digitaler Pranger.

Jede deutsche Insolvenz wird zu Ihrem Nachteil komplett öffentlich gemacht: einsehbar für Arbeitgeber, Vermieter, Banken und Partner. Wir favorisieren sehr private, nahezu stille Verfahren, ohne öffentliches Register, ohne Einträge, ohne Stigmati­sierung.

Für Ihr Leben bedeutet das, dass Ihr Arbeitgeber nichts erfährt. Ihr neuer Vermieter erfährt nichts. Ihre Familie entscheidet selbst, was sie weitersagt.

Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihr Fall für die EU-Lösung geeignet ist – ohne Verpflichtung, ohne Kosten.

Die Grundlage

Was ist eine EU-Auslandsinsolvenz?

Die EU-Auslandsinsolvenz nutzt das europäische Recht, um in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Insolvenzantrag zu stellen, mit dem Ziel einer schnelleren Restschuldbefreiung.

Die rechtliche Grundlage

Die EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848 (EuInsVO) regelt grenzüberschreitende Insolvenzverfahren innerhalb der EU. Sie ermöglicht die gegenseitige Anerkennung von Insolvenzentscheidungen zwischen EU-Mitgliedstaaten.

Entscheidend ist das Konzept des COMI (Center of Main Interests), also der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners. Wenn dieser COMI rechtssicher in einem anderen EU-Staat begründet wird, kann dort ein Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Warum ist das vorteilhaft?

  • Viele EU-Staaten haben kürzere Verfahrensdauern
  • Keine oder deutlich kürzere Wohlverhaltensphase
  • Kein Eintrag in deutschen Insolvenzregistern
  • Restschuldbefreiung gilt auch in Deutschland
  • Geordneter, rechtskonformer Neustart

6–12 Monate statt 3 Jahre

Das EU-Auslandsinsolvenzverfahren dauert nur 6–12 Monate, statt 3 Jahre in Deutschland (mit Vorlauf und Nachlaufzeit sogar 4–5 Jahre).

Keine Eintragung in deutschen Registern

Ihr irisches Insolvenzverfahren wird nicht in deutschen Registern veröffentlicht. Das irische Register ist für deutsche Gläubiger nicht zugänglich.

EU-rechtlich anerkannt

Die Restschuldbefreiung aus dem EU-Ausland wird gemäß EuInsVO 2015/848 in Deutschland voll anerkannt.

Begleitung durch Kanzlei Verbracken & Partner

Kanzlei Verbracken & Partner begleitet jeden Schritt, von der Strategieentwicklung bis zur Restschuldbefreiung.

EU-Lösung vs. Deutschland

Der direkte Vergleich damit Sie sofort sehen, was Sie gewinnen

Fakten, kein Marketing. Jede Zeile zeigt, was das für Ihr reales Leben bedeutet.

Dauer bis Schuldenfreiheit

Wie lange dauert es wirklich?

Deutschland

3 Jahre (mit Vorlauf 4–5 Jahre)

EU-Lösung

6–12 Monate

Bedeutung für Ihr Leben Statt 4–5 Jahre Gesamtdauer in Deutschland: 6–12 Monate über den EU-Weg. Mehr Zeit für Ihr Leben, Ihre Kinder, Ihre Karriere.

Deliktische Forderungen

Steuerschulden, Haftung, Betrug

Deutschland

Bleiben LEBENSLANG bestehen

EU-Lösung

Vollständig erlassen ✓

Bedeutung für Ihr Leben Der wichtigste Unterschied: In Deutschland verfolgen Sie Steuerschulden bis zum Tod. In Irland sind Sie wirklich frei.

Öffentliches Register

Arbeitgeber, Vermieter, Partner

Deutschland

Ja – Insolvenzportal öffentlich

EU-Lösung

Nicht in DE-Registern sichtbar

Bedeutung für Ihr Leben Kein Eintrag in deutschen Insolvenzregistern. Das irische Register beim High Court ist in Deutschland weder bekannt noch auffindbar.

Wohlverhaltensphase

Einschränkungen während des Verfahrens

Deutschland

Strenge Auflagen, Pfändung

EU-Lösung

Deutlich kürzer, weniger Auflagen

Bedeutung für Ihr Leben Weniger Jahre, in denen Ihr Gehalt gepfändet wird und Sie nicht frei entscheiden können.

Kosten

Was zahlen Sie am Ende wirklich?

Deutschland

Stundensätze, unkalkulierbar

EU-Lösung

Pauschalpreis – fix vereinbart

Bedeutung für Ihr Leben Keine bösen Überraschungen. Sie wissen von Anfang an, was Sie investieren – und was Sie dafür bekommen.

Anerkennung in Deutschland

Ist die Befreiung gültig?

Deutschland

Ja

EU-Lösung

Ja – EuInsVO 2015/848

Bedeutung für Ihr Leben 100 % rechtssicher in Deutschland anerkannt. Kein Gläubiger kann die Befreiung anfechten.

COMI-Verlagerung nötig

Müssen Sie umziehen?

Deutschland

Nein

EU-Lösung

Ja – wir begleiten Sie

Bedeutung für Ihr Leben Die COMI-Verlagerung ist planbar und mit unserer Begleitung unkompliziert. Tausende haben diesen Weg gewählt.

Bitte beachten Sie, die Tabelle dient der allgemeinen Orientierung auf Basis der EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848. Individuelle Eignung prüfen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Ihre Optionen

Wählen Sie Ihr EU-Insolvenzland

Drei bewährte Wege. Welcher ist der richtige für Sie?

Schnellstes EU-Verfahren

Irland

1 Jahr
  • Personal Insolvency Act 2012, staatlich verwaltet durch ISI
  • Kürzeste Verfahrensdauer in der EU (1 Jahr)
  • Keine Veröffentlichung in deutschen Registern
Mehr erfahren
Segunda Oportunidad

Spanien

6–12 Monate
  • Vollständige Restschuldbefreiung in unter 1 Jahr möglich
  • Eigenheim bleibt geschützt (Vivienda habitual)
  • 100 % diskret, keine Veröffentlichung in Deutschland
Mehr erfahren
Maksātnespējas likums

Lettland

6–36 Monate
  • Latvisches Insolvenzgesetz (Maksātnespējas likums)
  • Flexible Verfahrensdauer
  • Vollständig EU-rechtskonform anerkannt
Mehr erfahren
Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Bereich EU-Insolvenz

Von der kostenlosen Erstberatung bis zur Restschuldbefreiung begleitet Kanzlei Verbracken & Partner Sie durch jeden Schritt des Insolvenzverfahrens.

Unser Kern-Angebot

EU-Auslandsinsolvenz

Nutzen Sie Ihr EU-Grundrecht auf einen schnelleren Schuldenbefreiungsweg. In vielen EU-Mitgliedstaaten sind Sie bereits nach 6–12 Monaten restschuldbefreit, statt 3 Jahre in Deutschland (mit Vorlauf 4–5 Jahre).

Deutschland

3 Jahre

Standard-Verfahren

EU-Ausland

6–12 Monate

Über Verbracken

Öffentlichkeit

Ja

DE-Insolvenzregister

Diskretion

Hoch

In DE nicht sichtbar

Der Prozess

So begleiten wir Sie durch das EU-Verfahren

01

Analyse & Strategie

Wir analysieren Ihre Schuldensituation und entwickeln die optimale EU-Strategie.

02

COMI-Vorbereitung

Wir bereiten die rechtssichere Verlagerung Ihres Lebensmittelpunkts vor.

03

Antragsstellung

Der Insolvenzantrag wird im EU-Mitgliedstaat gestellt und das Verfahren eröffnet.

04

Restschuldbefreiung

Nach erfolgreichem Verfahren erhalten Sie die gerichtlich bestätigte Restschuldbefreiung.

Der Ablauf

Von der Erstberatung zur Schuldenfreiheit

Fünf klar definierte Schritte. Kein Papierchaos, keine Überraschungen. Wir führen Sie durch jeden einzelnen davon.

Schritt 130–60 Minuten
Kostenlos

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihre Situation in einem vertraulichen Erstgespräch. Kanzlei Verbracken & Partner analysiert Ihre Optionen und empfiehlt den optimalen Weg, kostenlos und unverbindlich.

Schritt 23–5 Werktage

Individuelle Strategieentwicklung

Auf Basis Ihrer Situation entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie: EU-Auslandsinsolvenz, Privatinsolvenz oder alternatives Schuldenmanagement.

Schritt 32–4 Wochen

Vollständige Verfahrensvorbereitung

Wir übernehmen die gesamte Dokumentenvorbereitung und -prüfung. Sie erhalten einen klaren Fahrplan mit allen notwendigen Schritten.

Schritt 4Verfahrensbeginn

Einleitung des Verfahrens

Das Verfahren wird rechtssicher eingeleitet. Beim EU-Verfahren unterstützen wir Sie bei allen Schritten im EU-Mitgliedstaat gemäß EuInsVO 2015/848.

Schritt 56–12 Monate (EU) | 3 Jahre (DE, mit Vorlauf 4–5 Jahre)

Restschuldbefreiung & Neustart

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie die gerichtlich bestätigte Restschuldbefreiung. Ihr finanzieller Neustart, legal und nachhaltig.

Bereit für Schritt 1? Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich.

Relocation Lawyers Ireland Limited. Substanzaufbau in Irland

Unsere irische Partnergesellschaft Relocation Lawyers Ireland Limited ist im TCSP-Register der irischen Anti-Money Laundering Compliance Unit eingetragen, als einzige integrierte Lösung eines DACH-Insolvenzberaters. Die TCSP-Lizenz gilt für Substanzaufbau und Company Services in Irland. Die EU-Insolvenzberatung erfolgt separat auf Basis der EuInsVO 2015/848.

Rechtliche Grundlage

Was ist COMI, und warum ist es entscheidend?

Die rechtliche Definition

COMI steht für Centre of Main Interests, auf Deutsch: Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen. Dieser Begriff ist in Art. 3 der EuInsVO 2015/848 definiert und entscheidet, welches Land für ein Insolvenzverfahren zuständig ist.

Als COMI gilt der Ort, an dem der Schuldner gewöhnlich den Mittelpunkt seiner Interessen verwaltet und der für Dritte feststellbar ist.

Was zählt als COMI?

  • Ort der beruflichen Tätigkeit oder Selbstständigkeit
  • Bankverbindungen, Versicherungen, Verträge
  • Sozialer Mittelpunkt des Lebens
  • Entscheidend ist, dass der COMI bei Antragstellung im EU-Ausland liegen muss, nicht über das gesamte Verfahren

COMI-Verlagerung. Was ist legal?

Die Verlagerung des COMI ist vollständig legal, vorausgesetzt, sie ist echt und nachweisbar. Es geht nicht um eine formelle Adresse, sondern um einen tatsächlichen Lebensmittelpunkt.

  • Legal. Echte Verlagerung des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen, nachweisbar und dokumentiert
  • Illegal. Briefkastenfirma oder bloße Scheinadresse ohne tatsächliche Interessenverlagerung

Kanzlei Verbracken & Partner. Wir begleiten ausschließlich echte COMI-Verlagerungen. Jeder Fall wird rechtlich geprüft, kein Mandant verlässt Deutschland ohne solide, dokumentierte Grundlage.

Häufige Fragen

Ihre Fragen zur EU-Auslandsinsolvenz

Werden meine deutschen Schulden wirklich erlassen?

Ja. Wurde das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt und das COMI rechtssicher im EU-Ausland begründet, ist die Restschuldbefreiung nach Art. 19 und 20 EuInsVO 2015/848 in allen EU-Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland anzuerkennen. Deutsche Gläubiger können danach keine Forderungen mehr geltend machen.

Die Wirkung und Anerkennung ergeben sich aus Art. 19 EuInsVO 2015/848 (automatische Anerkennung der Verfahrenseröffnung) und Art. 20 EuInsVO (Wirkung der Anerkennung. Die Entscheidung entfaltet in allen Mitgliedstaaten dieselbe Wirkung wie im Eröffnungsstaat).

Was passiert, wenn ich nach dem Verfahren nach Deutschland zurückkehre?

Die Restschuldbefreiung bleibt nach einer Rückkehr nach Deutschland wirksam. Entscheidend ist gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO 2015/848, dass Ihr COMI zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung nachweisbar im EU-Ausland lag. Sie müssen nicht die gesamte Verfahrensdauer dort leben.

Eine spätere Rückkehr nach Deutschland berührt die Wirksamkeit der Restschuldbefreiung nicht.

Kann ich mein Unternehmen während des Verfahrens weiterführen?

Das hängt von der Rechtsform und dem jeweiligen nationalen Insolvenzrecht ab. In Irland ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Selbstständigkeit fortzuführen.

Wir prüfen in der Erstberatung, welche unternehmerischen Aktivitäten mit dem laufenden Verfahren vereinbar sind und wie eine Fortführung rechtssicher gestaltet werden kann.

Was ist die Rolle des Personal Insolvency Practitioner (PIP)?

Der Personal Insolvency Practitioner (PIP) ist in Irland der Gutachter, der die Gesamtsituation des Mandanten prüft, bevor ein Antrag bei Gericht eingereicht wird. Der eigentliche Insolvenzverwalter ist der Official Assignee (OA), welcher dem Insolvency Service of Ireland (ISI) untersteht und das Verfahren überwacht.

Kanzlei Verbracken & Partner koordiniert die Zusammenarbeit mit PIP und OA.

Was kostet das Verfahren insgesamt?

Die Gesamtkosten setzen sich aus Verfahrenskosten im EU-Ausland (Gerichts- und Verwaltergebühren), Beratungskosten bei Verbracken sowie ggf. Lebenshaltungskosten am neuen Wohnsitz zusammen. Für viele Mandanten sind die Verfahrenskosten deutlich geringer als die Schuldsumme.

In der kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie eine transparente Übersicht, individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.

Rechtsgrundlage EuInsVO 2015/848

Die EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren bildet die verbindliche Rechtsgrundlage für alle grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren innerhalb der EU. Sie ersetzt die Vorgängerverordnung EuInsVO 1346/2000 und ist in allen EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Dänemark) unmittelbar anwendbar.

Warum jetzt handeln?

Jede Woche Abwarten kostet Sie bares Geld und wertvolle Lebenszeit.

Das Insolvenzrecht hat ein Fenster für Sie geöffnet. Doch es erfordert aktives Handeln. Schulden lösen sich nicht von selbst.

Zinsen & Gebühren

Bei durchschnittlich 80.000 € Schulden und 8% Zinsen wächst Ihr Schuldenberg täglich um ca. 17 €.

≈ 510 € pro Monat

Verpasste Lebenszeit

Jedes Jahr ohne Restschuldbefreiung ist ein Jahr, das Sie in der Schuldenspirale verbringen, ohne Neustart.

1 Jahr = kein Neustart

Psychische Belastung

Chronischer Schulden-Stress erhöht das Risiko für Depressionen, Schlafstörungen und Burnout erheblich.

Gesundheitskosten

Kostenlose Ersteinschätzung · Keine Verpflichtung · Antwort in 24h

FAQ

Häufige Fragen zur EU-Insolvenz

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen, die uns Mandanten täglich stellen. Haben Sie weitere Fragen?

Die EU-Auslandsinsolvenz basiert auf der EU-Insolvenzverordnung Nr. 2015/848. Sie ermöglicht es, in einem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) verlegt haben, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Diese Verfahren werden von deutschen Gerichten anerkannt und sind vollständig legal. Die Restschuldbefreiung aus dem EU-Ausland entfaltet damit auch in Deutschland volle Wirkung.

Grundlagen

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Im kostenlosen Erstgespräch beantwortet unser Team alle Ihre persönlichen Fragen, ohne Zeitdruck.

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Unser Team meldet sich innerhalb von 24 Stunden. Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich.

Sarah Bakir, Beraterin Kanzlei Verbracken & Partner

Sarah Bakir

Fachberaterin für EU-Insolvenz

Antwortet in 24 Stunden

E-Mail

info@kanzlei-verbracken.com

Erreichbarkeit

Mo–Fr 9–18 Uhr

Beratung

Weltweit & Online

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Kanzlei Verbracken & Partner analysiert Ihre persönliche Situation kostenlos. Das Erstgespräch ist unverbindlich und könnte den Unterschied zwischen 3 Jahren (4–5 Jahre real) und 6–12 Monate ausmachen.

In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht

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