Restschuldbefreiung als juristischer Schlussstrich
Die Restschuldbefreiung ist das rechtlich verbindliche Ende Ihrer Schulden. Kein Gläubiger kann danach noch Forderungen stellen. Kanzlei Verbracken & Partner erklärt alle Wege, schnell und rechtssicher.
Was bedeutet Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung (§ 286 InsO) ist die gerichtliche Befreiung von allen nicht bezahlten Schulden nach einem erfolgreichen Insolvenzverfahren. Sie ist der gesetzlich garantierte Neuanfang.
Was passiert mit den Schulden?
Alle Restschulden, die im Insolvenzverfahren nicht bezahlt wurden, erlöschen rechtlich. Gläubiger verlieren ihren Anspruch vollständig.
Wer kann Restschuldbefreiung beantragen?
Grundsätzlich alle natürlichen Personen (Privatpersonen und Einzelunternehmer). Bei juristischen Personen wie GmbH gibt es andere Regelungen.
Wie lange dauert es?
In Deutschland 3 Jahre (mit Vorlauf und Nachlaufzeit 4–5 Jahre). Über EU-Auslandsinsolvenz oft nur 6–12 Monate. Kanzlei Verbracken & Partner ermittelt die schnellste Option für Sie.
Was darf ich danach?
Alles, was jeder normale Bürger darf. Konto eröffnen, Verträge abschließen, Kredit beantragen. Sie starten bei Null, ohne alte Schulden.
Was passiert mit dem SCHUFA-Eintrag?
Ein Insolvenzeintrag bleibt in der SCHUFA nach Restschuldbefreiung noch 3 Jahre gespeichert, danach wird er gelöscht. EU-Verfahren können hier günstiger sein.
Gibt es Ausnahmen?
Bestimmte Schulden sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen, darunter Geldstrafen aus vorsätzlichen Straftaten, Unterhaltsschulden aus vorsätzlichen Delikten und arglistige Täuschung.
Die wichtigste Frage
Über welchen Weg erreichen Sie Ihre Restschuldbefreiung am schnellsten?
Kanzlei Verbracken & Partner analysiert kostenlos Ihre Situation und empfiehlt den optimalen Weg, ob Deutschland oder EU-Ausland.
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In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht
