Unser Ablauf. Von der Erstberatung zur Schuldenfreiheit
Jeder Schritt ist klar definiert und transparent. Kein Kleingedrucktes, kein Verkaufsdruck, nur ein strukturierter Weg raus aus den Schulden.
Der Weg zur Restschuldbefreiung, Schritt für Schritt
Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zum gerichtlichen Beschluss. Kein Schritt passiert ohne Ihre Zustimmung.
Kostenlose Ersteinschätzung
Im ersten Gespräch analysieren wir Ihre gesamte Schuldensituation, vollständig kostenlos und ohne Verpflichtung. Wir hören zu, stellen gezielte Fragen und verschaffen uns ein klares Bild Ihrer Lage.
- Vollständige Situationsanalyse ohne Zeitdruck
- Erste Einschätzung zur Erfolgsaussicht
- Erklärung aller realistischen Optionen (DE + EU)
- Keine Verkaufsabsicht, nur ehrliche Beratung
Individuelle Strategieentwicklung
Auf Basis Ihrer Situation erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Strategie. Wir prüfen, ob die Privatinsolvenz in Deutschland oder ein EU-Verfahren (z. B. Irland, Spanien, Lettland) die bessere Lösung für Sie ist.
- Vergleich DE-Insolvenz vs. EU-Auslandsinsolvenz
- Analyse des COMI (Mittelpunkt des wirtschaftlichen Interesses)
- Kostenplanung und Zeitrahmen
- Schriftliche Strategieempfehlung
Vollständige Verfahrensvorbereitung
Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen vor, koordinieren mit lokalen Partnern und stellen sicher, dass Ihr Antrag rechtssicher und vollständig eingereicht wird.
- Zusammenstellung aller Gläubiger und Forderungen
- Erstellung der Schuldnerakte und Antragsunterlagen
- Koordination mit EU-Partnerkanzleien (bei EU-Verfahren)
- Begleitung bei behördlichen Formalitäten
Einleitung des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren wird formal eröffnet, entweder beim zuständigen deutschen Insolvenzgericht oder beim EU-Gericht im Zielland. Ab diesem Moment sind Sie rechtlich geschützt.
- Gerichtliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Sofortiger Pfändungsschutz für Ihr Einkommen
- Bestellung des Insolvenzverwalters
- Gläubigerversammlung und Forderungsanmeldung
Restschuldbefreiung & Neustart
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie die Restschuldbefreiung. Ein rechtskräftiger Beschluss, der alle verbleibenden Schulden löscht. Ein echter Neustart ist möglich.
- Rechtskräftige Restschuldbefreiung durch das Gericht
- Löschung aller erfassten Schulden
- SCHUFA-Bereinigung nach Ablauf der Speicherfristen
- Persönliche Begleitung beim finanziellen Neustart
Was passiert bei welchem Verfahren? EU vs. Deutschland
Die Wahl zwischen einem EU-Insolvenzverfahren und der deutschen Privatinsolvenz hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Hier die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
| Kriterium | EU-Insolvenz | Deutschland |
|---|---|---|
| Verfahrensdauer | 6–12 Monate | 3 Jahre (mit Vorlauf 4–5 Jahre) |
| Wohlverhaltensperiode | Entfällt (in vielen EU-Ländern) | 3 Jahre Auflagen |
| Pfändungsfreie Grenze | Länderspezifisch, oft höher | Gesetzlich festgelegt (§ 850c ZPO) |
| Gerichtsstandort | Zuständiges EU-Gericht (z. B. Dublin) | Zuständiges deutsches Insolvenzgericht |
| Voraussetzung | COMI-Verlagerung ins EU-Ausland | Wohnsitz in Deutschland |
| Anerkennung in DE | Automatisch per EuInsVO 2015/848 | Gilt direkt in Deutschland |
| Kosten | Höher (Kanzlei + EU-Partner) | Niedriger (ggf. staatliche Beratung) |
* Rechtslage gemäß EuInsVO 2015/848 und InsO. Individuelle Beratung erforderlich. Angaben ohne Gewähr.
Schnellstes EU-Verfahren
Irland
Verfahrensdauer von 1 Jahr
Ley de Segunda Oportunidad
Spanien
Verfahrensdauer von ca. 1,5 Jahre
Günstiges EU-Verfahren
Lettland
Verfahrensdauer von 6–36 Monate
Bereit für den ersten Schritt?
Das erste Gespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Kein Honorar, kein Verkaufsdruck. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre Optionen, ehrlich und transparent.
Starten Sie heute, jeder Tag kostet Sie Zinsen.
Füllen Sie das kurze Formular aus. Kanzlei Verbracken & Partner meldet sich kostenlos und unverbindlich bei Ihnen.
In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht
